10.03.2017

Angebot für Reinigungsleistungen und Reinigungsvertrag

Nicht nur Büros, Aufenthaltsräume und Sanitäranlagen müssen regelmäßig gereinigt werden. Der Reinigung bedürfen auch Verkehrs- und Freiflächen, Baustellen und vieles mehr. Die meisten Unternehmen beschäftigen für diese Arbeiten kein eigenes Reinigungspersonal. Sie kaufen die mit dem Reinigungsbedarf zusammenhängenden Leistungen ein. Was Einkäufer bereits beachten sollten, bevor sie einen Reinigungsvertrag abschließen.

Reinigung oder Facility-Management?

Zusätzlich zur Reinigung umfasst das Facility Management weitere Dienste. Das kann ein Hausmeisterdienst sein, die Pflege von Außenanlagen oder ein Winterdienst.

Das können aber auch verschiedene Hol- und Bringdienste, zum Beispiel eine Poststelle sein.

Welcher Vertragstyp als Reinigungsvertrag?

Ein Reinigungsvertrag lässt sich vorweg nicht eindeutig einem gesetzlichen Vertragstyp zuordnen.

Es kommt darauf an, welche Leistungen zu erbringen sind. Je nachdem kann der Vertrag dann als ein Dienstvertrag oder als ein Werkvertrag eingeordnet werden. Abhängig vom Ziel der vergebenen Aufgaben sind auch Mischformen denkbar.

Grundsätzlich gilt: Je selbständiger ein Dienstleister handeln soll, desto eher kann auch ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Elementen des Dienst- oder Werkvertrags vorliegen. Bestimmen Sie zunächst die Rechte und Pflichten, die sich aus dem einzelnen Reinigungsvertrag ergeben. Dann betrachten Sie die erwarteten Leistungen genauer, deren Umfeld und das geschuldete Ergebnis.

Das sollten Sie vor dem Einholen eines Angebots beachten

Bevor Sie ein Angebot einholen, machen Sie sich Gedanken über:

  • Art und Umfang der zu erbringenden Reinigungsleistungen
    Sie sollten beschrieben und kalkuliert werden können. Dabei sind nicht nur die Quadratmeterzahl der zu reinigenden Fläche und die Stundenlöhne wichtig. Beschrieben werden sollen auch die Raumausstattung, der Reinigungsbedarf, die Häufigkeit der Reinigung und die gewünschte Qualität.
  • das Leistungsverzeichnis als den wichtigsten Vertragsbestandteil eines Reinigungsvertrags
    – Faktoren, nach denen die Leistung zu bemessen ist: Reinigungsarten, -verfahren, -häufigkeit, Richtwerte und Zeitvorgaben für das jeweilige individuelle Umfeld der Räume
    – Arten der Reinigungsleistungen sind zum Beispiel:  Bau-, Fassaden-, Glas-, Krankenhaus-, Industrie- und Gebäudeinnenreinigung oder das Säubern von Verkehrsmitteln.
  • Nachweise über Zuverlässigkeit, Sicherheiten und Versicherungsschutz
  • Zwingende Vorschriften, die einzuhalten sind.
    Darunter fallen zum Beispiel Umweltschutz-, Hygiene- und Arbeitsschutzvorschriften.
  • die Gefahr der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung oder der Schwarzarbeit
  • Mitwirkungspflichten des Bestellers
  • Preisvereinbarung (Stichwort Mindestlohn)
  • Leistungsstörung und Haftung
Autor*in: Astrid Hedrich (Rechtsanwältin und Dozentin in Augsburg. Beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht.)