Werbung mit Webcams: Personen dürfen nicht erkennbar sein
Der Eigentümer einer Ferienwohnanlage installiert Webcams. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde stört sich daran, dass auf den Aufnahmen Personen zu identifizieren sind. Sie trifft dagegen Anordnungen. Zugleich legt sie fest, dass diese Anordnungen „sofort vollziehbar“ sind. Der Eigentümer schaltet die Kameras ab. Zugleich erhebt er ... mehr