21.09.2023

Kritik an Mittelkürzungen für ländliche Regionen

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das kommende Jahr 2024 stößt auf Kritik der Kommunen. Denn er sieht vor, dass die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) um 293 Mio. Euro gegenüber dem aktuellen Jahr 2023 gekürzt werden sollen. Der Sonderrahmenplan im Rahmen der GAK ist eigens für die ländliche Entwicklung aufgelegt. Doch ab dem kommenden Jahr soll er gänzlich entfallen. Von den drohenden Kürzungen wären vor allem die ländlichen Räume betroffen. Zudem ist geplant, das speziell für Modellprojekte der ländlichen Entwicklung ausgerichtete Programm „BULE+“ um 6 Millionen Euro zu kürzen. Gegen diese drohenden Mittelkürzungen wandte sich der DStGB in einem neuen Positionspapier. Denn mit den massiven Streichungen bei der GAK drohe vielen Dorfentwicklungsprojekten das Aus.

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Viele Städte und Gemeinden auf dem Land wären betroffen und stünden vor einem Scherbenhaufen, wenn die Haushaltskürzungen in der von der Bundesregierung geplanten Form erfolgen. In den nächsten Jahren wären zum einen erhebliche Mittel für die Ortskernentwicklung notwendig. Dafür haben nicht wenige Landkommunen zusammen mit ihren Bürgerinnen und Bürgern in den letzten Jahren Entwicklungskonzepte erarbeitet und sich mit sogenannten Schlüsselprojekten auf eine angekündigte Förderung vorbereitet. Auf der Agenda steht dabei unter anderem der Umbau leer stehender Immobilien hin zu Dorfgemeinschaftshäusern oder Bildungseinrichtungen. Zudem planen viele Kommunen die Einrichtung von Dorfläden, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrs- oder Breitbandinfrastruktur oder die Realisierung kleinerer Projekte wie Spielplätze oder Mobilitätsstationen. Zahlreiche dieser passgenau entwickelten Projekte stehen nun vor dem Aus, wenn die Bundesmittel wegfallen.

Die Kürzungen bei der Förderung ländlicher Räume wären ein fatales Signal an die betroffenen Städte und Gemeinden sowie an die Menschen vor Ort, wie der DGStB in seinem Positionspapier schreibt. Sie gefährden aus Sicht des DStGB die Attraktivität der ländlichen Räume und könnten den Urbanisierungsdruck weiter erhöhen. Für die Weiterentwicklung ländlicher Räume spiele die Förderung des Bundes eine große Rolle. Gerade in Zeiten zunehmender Spaltung der Gesellschaft v.a. durch den Klimawandel sei eine stärkere Offensive für das Land wichtig, wie der DStGB meint. Ländliche Kommunen sollten als Lebens- und Arbeitsorte, aber auch als Orte der Transformation, bspw. für die Energiewende, gestärkt werden. Die Mittel der GAK und ein darin solide ausgestatteter Sonderrahmenplan „Ländliche Entwicklung“ wären eine wichtige Voraussetzung dafür und sollten aus Sicht der Kommunen erhalten bleiben.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)