31.05.2016

Die Wertstofftonne soll bundesweit kommen – was bedeutet das für die Kommunen?

Die Mülltrennung soll für die Bürgerinnen und Bürger einfacher werden. Ein erster Referentenentwurf soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorliegen. Das Problem dabei: Das Gesetzt berührt einen uralten Konflikt, nämlich die Frage: Wem gehört der Müll eigentlich?

Das Münchner Rathaus

Das Gesetz sieht vor, dass das bestehende System der „gelben Tonne“ in weiten Teilen durch ein Wertstoffsystem ersetzt werden soll, will heißen: Künftig wird es eine Wertstofftonne geben, in der neben Plastik und anderen Verpackungen auch Metalle entsorgt werden können, solange diese nicht mehr als fünf Kilogramm wiegen. Das gibt es in einigen Städten zwar schon, das Gesetz soll jetzt aber eine bundesweite Regelung vorsehen.

Grundsatzstreit

Doch das gegenwärtige System ist nicht ganz unstrittig: Kommunen und Unternehmen streiten darüber, wem die Wertstoffe letztlich „gehören“, wer sie also weiterverarbeiten darf. In Zeiten hoher Wertstoffpreise ein nicht unerheblicher Faktor – für beide Seiten: Recyclingunternehmen und die Kommunen. So reagieren die Kommunen auf den Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums mit Ablehnung: Der Entwurf sieht vor, dass die Unternehmen für die Wertstoffe zuständig bleiben sollen, die Kommunen dafür mehr Mitspracherecht erhalten, was die Leerungen und die Frage angeht, ob eine Tonne oder ein Sack gestellt werden soll.

Kritik der Unternehmen – Konter der Kommunen

Die Unternehmen sehen das, naturgemäß, als einen ungerechtfertigten Eingriff in ihre ökonomischen Freiheiten und treten weiter dafür ein, dass die Wertstoffe von ihnen weiterverarbeitet werden. Doch da schreiten die Kommunen ein und mahnen, dass das duale System schon des Öfteren vor dem finanziellen Kollaps stand und sie selbst die Entsorgung und Weiterverwertung besser organisieren könnten.

Ausblick

Wie wird der Streit ausgehen? Eine interessante Wendung nahm der Streit übrigens ausgerechnet durch den Bundesrat: Dieser wollte die kommunale Zuständigkeit für die Entsorgung in allen „Organisationsfragen“ der Entsorgung, betont in seinem Entschließungsantrag jedoch, dass damit keine „Rekommunalisierung“ der Entsorgung verbunden sei, sondern dass er die Kommunen vielmehr verpflichtet, durch eine öffentliche Ausschreibung die Sammlung und Verwertung der Wertstoffe an einen Anbieter zentral zu vergeben.

Es bleibt also spannend, und man wird abwarten müssen, was in dem konkreten Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zu lesen ist. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Quelle:

DEMO Sonderausgabe 01/2016

Autor*in: Benjamin Heimerl (Benjamin Heimerl ist Wahlkampfberater und Autor von „Praktische Redenbausteine für Bürgermeister“.)