23.06.2020

Gefährdungsbeurteilung: Hygienemaßnahmen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard einhalten

Jede Dienststelle und jeder Betrieb in Deutschland haben auf der Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie der betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umzusetzen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellte dazu klar, dass es ausreiche, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, wenn die Hygienemaßnahmen eingehalten würden.

Hygienemaßnahmen

Muss die Gefährdungsbeurteilung unter Corona angepasst werden?

Am 16. April 2020 hat das Bundesarbeitsministerium den Sars-CoV2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Unklar blieb aber, welche Anforderungen mit Blick auf die nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung zu erfüllen sind. Bund und Länder haben am 15. April 2020 beschlossen, dass „jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept“ umsetzen muss.

Sollte ein zusätzliches Dokument angefertigt werden?

Damit ist die Frage aufgeworfen worden, ob das Hygienekonzept eine zusätzliche Anforderung sein soll, die neben der Gefährdungsbeurteilung besteht und für die Unternehmen eine separate Dokumentation erstellen müssen.
Nach Erklärung der DGUV reicht es aus, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, die Hygienemaßnahmen einzuhalten, wie sie im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beschrieben sind. Ergänzt und konkretisiert wird der Standard von branchenspezifischen Hilfestellungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Ein darüber hinaus gehendes „Hygienekonzept“ als eigenständiges Dokument ist für die Betriebe nicht erforderlich.

Ausnahmen:

Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege müssen nach wie vor auf der Grundlage anderer Rechtsgrundlagen, z.B. auf der Basis der TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“, einen Hygieneplan erstellen.

Autor*in: Werner Plaggemeier (langjähriger Herausgeber der Onlinedatenbank „Personalratspraxis“)