19.12.2019

Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge: so berät der Betriebsrat

Dass die gesetzliche Rente nicht mehr reicht, weiß heutzutage jedes Kind. Extra vorzusorgen wird daher immer wichtiger, auch und gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Die Entgeltumwandlung als Form der betrieblichen Altersvorsorge kann da durchaus lohnend sein.

Betriebsrat Altersvorsorge

Geschäftsführung Betriebsrat. Bei der Entgeltumwandlung zahlt ein Kollege einen Teil seines Bruttogehalts in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge ein. Das sind oft Lebens- oder Rentenversicherungsverträge, die der Arbeitgeber für den Mitarbeiter ausgesucht und auch abgeschlossen hat. Dieses nennt man Direktversicherung.

Vorteile der Entgeltumwandlung

– Der vom Bruttogehalt abgespaltene und in die Versicherung eingezahlte Teil unterliegt keinen Sozialabgaben. Somit sparen Sie darauf rund 20 Prozent und die Einkommensteuer. Im Jahr 2019 waren die Zahlungen im Rahmen der Entgeltumwandlung bis maximal 268 € pro Monat abgabenfrei und bis höchstens 536 € steuerfrei. Dadurch wird erreicht, dass Sie mehr in den Vorsorgevertrag einzahlen als Ihnen netto an Gehalt fehlt.

– In der Regel bietet der Arbeitgeber nur eine bestimmte Lebens- oder Rentenversicherung an. Das hat aber den Vorteil, dass ein solcher Vertrag meist bessere Konditionen als ein individuell abgeschlossener beinhaltet.

– Für neu abgeschlossene Verträge gilt seit 2019 eine Zuschusspflicht des Arbeitgebers in Höhe von 15 Prozent. Bereits abgeschlossene Vereinbarungen müssen ab 2022 ebenfalls bezuschusst werden. Dies sind aber nur Mindestzuschüsse. Es ist durchaus möglich, den Beitrag des Arbeitgebers durch Verhandlungen (z. B. auch durch eine Betriebsvereinbarung) zu steigern.

Nachteile der Entgeltumwandlung

– Beachten Sie, dass Sie auf die spätere Betriebsrente verhältnismäßig hohe Abgaben zahlen müssen. Denn ein gesetzlich krankenversicherter Rentner muss nicht nur den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (im Jahr 2019 durchschnittlich 15,5 Prozent) entrichten, sondern auch den Beitrag zur Pflegeversicherung (ca. 2,5 Prozent). Ausnahme: Ist Ihre Betriebsrente (zusammen mit weiteren Versorgungsbezügen, etwa einer Hinterbliebenenrente) niedriger als 155,75 € im Monat, entfällt die Beitragspflicht.

– Durch die Entgeltumwandlung sinkt Ihre gesetzliche Rente. Denn durch das Abzwacken des Betrags haben sich Ihre Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse verringert. Maßgeblich für die Berechnung der Höhe der gesetzlichen Rente ist Ihr Bruttoeinkommen, das nach Abzug Ihrer Beiträge zur Entgeltumwandlung übrig war.

– Wirft Ihr Vertrag nur sehr niedrige Zinsen ab und gibt es keinen bzw. nur einen sehr geringen Zuschuss des Arbeitgebers, lohnt sich das Ganze kaum.

Übersicht: Vorgehen bei Entgeltumwandlung

– Falls es in Ihrem Betrieb keine betriebliche Altersversorgung gibt: Seit 2002 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten hier etwas anzubieten. Fordern Sie diese Leistung im Zweifel ein.

– Bietet der Arbeitgeber eine Direktversicherung mit Entgeltumwandlung an, sollte ein möglichst hoher Zuschuss vereinbart werden. Am besten wird dies in einer Betriebsvereinbarung verbindlich festgelegt.

– Bei der Auswahl des Vertrages haben Sie kein Mitbestimmungsrecht. Trotzdem sollten sich Beschäftigte die Vertragsbedingungen erläutern lassen, insbesondere hinsichtlich der damit verbundenen Kosten.

– Wenn Arbeitnehmer häufig den Arbeitgeber wechseln, ist eine Entgeltumwandlung in der Regel nicht empfehlenswert. Denn unter Umständen bestünden dann mehrere Verträge parallel, deren Abschluss jedes Mal mit Kosten verbunden ist. Hier können andere Vorsorgemöglichkeiten geeigneter sein, z. B. ein Riester-Vertrag oder eine Netto-Rentenversicherung.

Autor*in: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)