Abnahmeprotokoll: Ablauf
Im BGB existieren keine gesetzlichen Vorschriften über die Durchführung der Abnahme. Nur der Ablauf der förmlichen Abnahme ist in der VOB/B im Detail geregelt (§ 12 Abs. 4 VOB/B). Gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 Satz 3 VOB/B muss der angetroffene Zustand des Bauwerks in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niedergelegt werden, womit ein ... mehr