22.06.2015

Die Baubeschreibung definiert Leistungen und Qualitäten beim Hausbau

Die Baubeschreibung, die auch Leistungsbeschreibung genannt wird, gilt als wichtiger Bestandteil eines Bauvertrags.

Baubeschreibung

Weitere Verwendung finden sie als ergänzende Unterlage zum Leistungsverzeichnis bei Ausschreibungen, aber auch als Informationsquelle für Immobilienkäufer. Eines gilt für jeden Anwendungszweck der Baubeschreibung: Je detailliert und umfassender sie ist, desto größer ist ihr Nutzen.

Zweck einer Baubeschreibung

In der Baubeschreibung wird definiert, welche Beschaffenheit ein Gebäude nach seiner Errichtung haben soll. Gerade beim schlüsselfertigen Bauen spielt sie daher eine wichtige Rolle. Anhand dieser Unterlage erfährt der Bauherr, welche Leistungen vom Bauträger und den Baufirmen erbracht werden und welche nicht. Hierdurch können Missverständnisse zum Qualitäts- und Ausbaustandard des Objekts vermieden werden und der Bauherr erfährt detailliert, was er zum genannten Preis bekommt. Ist eine detaillierte Leistungsbeschreibung wiederum Teil der Ausschreibung, können Baufirmen ihre Angebotspreise exakter kalkulieren.

Inhalt einer Baubeschreibung

Eine gute Baubeschreibung beschreibt ein Gebäude und das Vorgehen bei dessen Errichtung umfassend und in allen Einzelheiten. Sie enthält unter anderem Angaben dazu, welche Materialien verbaut werden und welche Qualität diese aufweisen. Oft werden hier auch Hersteller, Markennamen oder Artikelnummern von Baustoffen und Ausstattungsobjekten genannt, um vor Baubeginn einen Standard zu definieren. Außerdem sind in der Beschreibung meist wichtige Maße wie die Raumhöhen, Fenstergrößen und Wandstärken definiert. Weitere Festlegung, die getroffen werden, gelten dem Energiestandard und der technischen Gebäudeausstattung. Daneben enthält der Text Angaben zum allgemeinen Bauablauf beispielsweise zur Einrichtung der Baustelle.

Vorgehensweise beim Verfassen eines Bauvertrags mit Baubeschreibung

Die Baubeschreibung erfüllt mehrere Zwecke. Oft wird sie bei einer Immobilienfinanzierung von der Kredit gebenden Bank zur Prüfung der Finanzierung verlangt. Auch das Anfügen der Beschreibung an die Ausschreibungsunterlagen ist sinnvoll, da sich die Baufirmen so ein detailliertes Bild von der Bauaufgabe machen können. Bei der Vergabe der Bauleistungen an die einzelnen Gewerke wird die Leistungsbeschreibung schließlich Teil des Bauvertrags.
Das Verfassen einer Beschreibung für ein Bauvorhaben bedeutet viel Arbeit. Orientieren können sich Planer an Musterbaubeschreibungen oder Baubeschreibungen anderer Bauvorhaben.

 

Neben der Baubeschreibung und den Ausführungsplänen gehören noch weitere Dokumente zu einem vollständigen Bauvertrag. Hierzu zählen die technischen Vorbemerkungen und juristischen Vertragsbedingungen nach der aktuell gültigen VOB, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung. Das Zusammentragen der notwendigen Informationen erfordert auch hier viel Aufwand. Wer dabei allerdings auf frühere Leistungsverzeichnisse zurückgreift, ist schlecht beraten, denn schnell ist das neue Leistungsverzeichnis unnötig überfrachtet und mit Widersprüchen behaftet.

 

Hilfe bieten spezielle Softwarelösungen für den Bausektor, die die entsprechenden Klauseln und Texte zum individuellen Zusammenstellen des Vertrags enthalten. Besonders komfortabel wird die Arbeit mit dem Programm VOB – Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen von SIRADOS. Es enthält regelkonforme technische Vorbemerkungen pro Gewerk (nach VOB/C), die individuell für die gewünschte Vergabeeinheit zusammengestellt werden können. Zusätzlich enthalten sind VOB-gerechte Vertragsbedingungen (nach VOB/B). Die Textbausteine aus juristisch zulässigen Regelungen und Klauseln minimieren das Nachtrags- und Kostenrisiko. Mit VOB – Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen sparen Planer nicht nur viel Zeit, sie erstellen v.a. sichere Leistungsverzeichnisse und vergeben ihren Bauauftrag ohne Risiko!

Autor*in: WEKA Redaktion