13.05.2016

Generelle Beurteilung – Beurteilungskriterien bei Parkettarbeiten

Maßtoleranzen und Unregelmäßigkeiten im Baualltag

Beurteilung nach relevanten ATV DIN

Regelungen zur Beurteilung von Maßtoleranzen bei Parkettarbeiten sind in folgenden Normen zu finden:

  • ATV DIN 18356 Parkettarbeiten
  • DIN 18202 Toleranzen im Hochbau

Wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer die VOB als Vertragsbestandteil vereinbart wurde, ist dadurch automatisch die DIN 18202 mit vereinbart, weil diese nach ATV DIN 18356 zu beachten ist.

Beurteilung nach DIN 18202

Nach der DIN 18202 sind grundsätzlich Passungsberechnungen im Bauwesen anzustellen, damit die betreffenden Bauteile ihre Funktion erfüllen können und der Zusammenbau der Bauteile ohne Anpass- und Nacharbeiten möglich ist.

Dabei ist zu beachten, dass die DIN 18202 ausschließlich für die Beurteilung von Toleranzen unter dem technischen Aspekt des Passens zwischen Bauteilen, z.B. Parkett und Türblatt, anwendbar ist. Sie will aus ihrem eigenen Selbstverständnis heraus auch gar nicht mehr leisten. Leider wird sie in der Praxis aber immer wieder für die Beurteilung der Ebenheit von Flächen wegen Mängeln im Erscheinungsbild herangezogen. Eine Beurteilung solcher Mängel muss sich aber an anderen Regeln orientieren, die DIN 18202 ist dazu ungeeignet.

Die Einhaltung von Toleranzen ist nach der DIN 18202 auch nur zu prüfen, wenn dies erforderlich ist. Im Zusammenhang mit den Angaben in den Abschnitten 4.2 und 4.5 der Norm ist also eine Überprüfung der Toleranzen nur dann erforderlich, wenn sich beim Zusammenbau von Bauteilen Passungsprobleme ergeben oder zumindest ergeben können. Bezogen auf Parkettarbeiten bedeutet das, dass eine Überprüfung der Toleranzen nach DIN 18202 nur in folgenden Fällen durchzuführen ist:

  • vor Beginn der Arbeiten zur Überprüfung der Vorleistungen anderer Gewerke, also insbesondere der Einhaltung der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen des Untergrunds, i.d.R. des Estrichs
  • nach Abschluss der Arbeiten, wenn der Boden erkennbare Unebenheiten aufweist, z.B. Türen auf dem Belag schleifen, Fugen unter Türen, Einbaumöbeln, Sockelleisten u.Ä. keilförmig oder ungleichmäßig sind
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Beurteilung nach technischen und sonstigen Regeln

Zusätzlich zu den Normen gibt es noch Richtlinien, Merkblätter u.Ä., die ebenfalls Angaben zu Toleranzen enthalten können. Diese sind aber für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich vertraglich geregelt ist.

Selbstverständlich kann der Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung auch eigene Anforderungen an die Toleranzen vorgeben, an die der Auftragnehmer dann vertraglich gebunden ist. Diese Anforderungen müssen dabei aber auch das technisch und handwerklich Machbare berücksichtigen. Der Auftraggeber sollte sich allerdings zuvor fragen, ob das für Parkett sinnvoll ist und ob sich die dadurch zu erwartenden Mehrkosten lohnen. Bei den Parkettarbeiten lassen sich Unebenheiten des Untergrunds nur noch in begrenztem Umfang ausgleichen. Der Ausgleich größerer Unebenheiten erfordert i.d.R. mehrmaliges vollflächiges Spachteln und ist deshalb mit hohen Kosten verbunden. Außerdem kann es durch dickere Spachtelschichten zu Anschlussproblemen mit anderen Bauteilen oder anderen Bodenflächen kommen.

Baustofftoleranzen

Beim Baustoff Holz ist besonders auf dessen hygroskopische Eigenschaft bei der Verlegung Rücksicht zu nehmen. Um eine Fugenbildung weitestgehend zu vermeiden, muss sich die Feuchtigkeit des gelieferten Parkettmaterials an die vor Ort herrschende Luftfeuchtigkeit angleichen.

Bei der Betrachtung von Abweichungen beim Parkettmaterial muss stets auch die Holzfeuchte beachtet werden. Die in den Stoffnormen angegebenen Bezugsfeuchten beziehen sich stets auf die Herstellung und gelten ausschließlich bei der Erstauslieferung, i.d.R. vom Hersteller zum Händler bzw. Parkettleger. Auf Verlangen ist die Holzfeuchte nachzuweisen. Ausführlich wird auf das Thema Holzbezugsfeuchte im Kapitel „Toleranzen und Holzbezugsfeuchte“, Abschnitt 4.11.1 eingegangen.

Beurteilung nach optischen Kriterien

Optische Unregelmäßigkeiten durch Wuchs

Da Parkett ein Naturbaustoff und natürlich gewachsen ist, kommt es hier zwangläufig zu Musterabweichungen und Farbabweichungen. Inwiefern eine optische Homogenität der Oberfläche gewünscht ist, sollte dabei vorab mit dem Auftragnehmer abgeklärt werden. Da das individuelle Empfinden stark variieren kann, sollte im Zweifel eine Testfläche bzw. Referenzfläche verlegt werden.

Optische Unregelmäßigkeiten durch Farbveränderungen

Durch die thermische Behandlung einiger Parkettarten und der natürlichen Holzoberfläche kann ein Ausbleichen bzw. ein Verfärben grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Die Farbänderungen, welche sich durch Nachdunkeln oder Vergilben äußern, sind auf das Lignin zurückzuführen. Neben der Zellulose ist Lignin der zweite Hauptstoff im Baumaterial Holz.

Der Ligninanteil unterscheidet sich von Holzart zu Holzart, sodass auch bei Lichteinfluss (UV-Strahlung) unterschiedliche Holzarten mit der Zeit unterschiedliche Verfärbungen aufweisen. Nur wenig durch UV-Strahlung beeinflussbare Holzarten sind dabei gedämpfte Rubinie/Buche und die Weißeiche. Bei der ungedämpften Buche oder Kiefer dagegen zeigen sich Veränderungen mitunter sehr schnell und ausgeprägt.

Sollen solche Farbtonänderungen vermieden werden (trotz unterschiedlicher Sonnenbestrahlung), muss der Planer hierzu eigene Überlegungen anstellen. Möglichkeiten je nach Holzart und Bescheinung sind:

  • gedämpfte Hölzer
  • UV-beständige Beschichtungen

Optische Unregelmäßigkeiten bei Streiflichteinfall

Ein häufig gerügter Mangel bei Parkettböden ist eine durch Schleifen bewirkte Wellenbildung, die besonders bei Streiflichteinfall auffällig sein kann. Hierzu kann der ATV DIN 18356 entnommen werden, dass Unebenheiten in der Oberfläche, die bei Streiflicht zu erkennen sind, als zulässig gelten, wenn die zugehörigen Grenzwerte der DIN 18202 nicht überschritten werden.

Für optische Auffälligkeiten, die sich insbesondere bei Streiflichteinfall deutlich zeigen, kann also kein engerer Beurteilungsmaßstab herangezogen werden als für die allgemeine Beurteilung der Ebenheit (siehe oben).

Autor*in: Philipp Heinze

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