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Neue DIN 18599 seit Oktober 2025

Seit Oktober 2025 gibt es einen Ersatz für die Normenreihe DIN V 18599-1:2018-09. Bei der DIN V handelt es sich um eine Vornorm und bei einer DIN / TS um eine technische Spezifikation. Im Detail betrifft es Teil 1–11. Lesen Sie in diesem Beitrag alles über die wesentlichen Änderungen sowie die aktuelle und zukünftige Gültigkeit im Hinblick auf das GEG.

Ein teilweise gebautes Hausmodell befindet sich über Bauplänen, Energieeffizienz-Tabellen mit Bezug auf Relevanz GEG, einem Taschenrechner und Messwerkzeugen, die die Planungs- und Bauphasen des Wohnungsbaus sowie die Berechnung nach DIN 18599 veranschaulichen

Was regelt die DIN 18599?

Die DIN V 18599 dient zur energetischen Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden und ist nach GEG 2024 verpflichtend. Die ganzheitliche Betrachtung der Gebäude umfasst die Gebäudehülle, die Nutzung und die Anlagentechnik im Bestand als auch im Neubau . Nach der EU-Richtlinie gibt die Gesamtbilanz die Energiemenge wieder, die unter Standardnutzung des Gebäudes verbraucht oder veranschlagt wird.

Wie viele Teile beinhaltet die DIN 18599?

Die Vornormenreihe DIN V 18599 besteht aus zwölf Teilen:

DIN V 18599-1

Teil 1 enthält Allgemeines zum Bilanzierungsverfahren sowie die Erläuterung wichtiger Begriffe, die Vorgehensweise bei der Zonierung des Gebäudes wird beschrieben und enthält die Bewertung verschiedener Energieträger.

DIN V 18599-2

Teil 2 ist einer der wichtigsten Teile der Vornormenreihe und bildet das Kernstück. In diesem wird der Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen bestimmt. Dieser bildet die Grundlage für weitere Berechnungen.

DIN V 18599-3

Teil 3 dient dazu, den Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung für Heizen, Kühlen, Befeuchten, Entfeuchten zu berechnen.

DIN V 18599-4

Teil 4 berücksichtigt beleuchtungstechnische Einflüsse.

DIN V 18599-5

Mit Teil 5 erfolgt die energetische Bewertung des eingesetzten Heizsystems für die verschiedenen Prozessschritte Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Übergabe. Der Endenergiebedarf der Heizsysteme wird berechnet.

DIN V 18599-6

Teil 6 gilt nur für Wohngebäude mit Lüftungsanlagen.

DIN V 18599-7

Teil 7 der Norm wird benötigt, wenn Raumlufttechnik oder Klimakältetechnik im Gebäude zum Einsatz kommt und somit der entsprechende Endenergiebedarf für dieses berechnet werden muss.

DIN V 18599-8

Die energetische Bewertung von Warmwassersystemen erfolgt nach Teil 8 der DIN V 18599. Hier werden alle typischen Systeme zur Trinkwassererwärmung im Neubau und im Gebäudebestand bewertet.

DIN V 18599-9

Teil 9 gilt, wenn stromproduzierende Anlagen Einsatz finden, wie z. B. Photovoltaikanlagen.

DIN V 18599-10

In Teil 10 der Norm werden Nutzungsrandbedingungen sowie Klimadaten festgelegt. Die dort aufgeführten Nutzungsrandbedingungen werden als Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Nachweis herangezogen und dienen zudem als Informationen für die Energieberatung.

DIN V 18599-11

Der Teil 11 beschäftigt sich mit der Gebäudeautomation.

DIN V 18599-12

Der Teil 12 umfasst ein Tabellenverfahren für Wohngebäude.

DIN V 18599 Beiblatt 1

Das Beiblatt 1 kann für einen Bedarfs-/Verbrauchsabgleich herangezogen werden. Ein typischer Anwendungsfall hierfür ist die Energieberatung bei bestehenden Gebäuden, die mit den Berechnungsansätzen der DIN V 18599 durchgeführt wurde.

Hinweis für die Praxis: Es finden immer nur die Teile Anwendung, die auch tatsächlich für das Gebäude benötigt werden. Das bedeutet, wenn ein Gebäude z.B. keine RLT hat, dann wird auch der Teil 7 der Norm nicht benötigt.

Wesentliche Änderungen der DIN 18599 von Oktober 2025

Die im Oktober 2025 veröffentlichte DIN/TS 18599 enthält zahlreiche inhaltliche und redaktionelle Überarbeitungen gegenüber der bisherigen Normenreihe DIN V 18599:2018. Ziel der Änderungen ist es, die Berechnungsmethodik an moderne technische Standards anzupassen und die Bewertung innovativer Systeme zu ermöglichen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Redaktionelle Anpassungen und Fehlerkorrekturen in nahezu allen Teilen sorgen für eine verbesserte Anwendbarkeit in der Praxis.
  • Erweiterung von Kennwerten:
    • Neue Kennwerte von Gläser und Sonnenschutzvorrichtungen für Systeme im Scheibenzwischenraum sind ergänzt.
    • Ein neuer Abschnitt F.2 wurde aufgenommen, der die energetische Qualität von Fenstern und Verglasungen gezielter bewertet.
  • Wärmepumpen:
    • Die Berechnungsmethodik ist umfassend überarbeitet.
    • Neue Standardwerte und eine aktualisierte Normbasis wurden eingeführt.
    • Ergänzt wurden zudem Rechenansätze für kalte Wärmenetze und Eisspeicher, was eine differenzierte Abbildung neuer Technologien ermöglicht.
  • Solarthermie:
    • Erweiterungen zur Bewertung horizontaler Solarkollektoren wurden eingeführt.
    • Der Geltungsbereich wurde konkretisiert, wodurch Missverständnisse bei der Anwendung vermieden werden sollen.
  • Wärmeübergabe:
    • Die Berechnung von Deckenstrahlplatten ist überarbeitet.
    • Darüber hinaus fanden einerseits umfangreiche redaktionelle und andererseits inhaltliche Korrekturen statt.
  • Photovoltaik (PV):
    • Die Berechnung des nutzbaren Ertrags ist aktualisiert.
    • Standardwerte für PV-Peakleistungskoeffizienten sowie die Peakleistungsberechnung sind angepasst.
  • Gebäudeautomation:
    • In den entsprechenden Teilen wurden die Anwendungsbeispiele und Berechnungsverfahren überarbeitet, um intelligente Steuerungssysteme präziser zu bewerten.

Diese Änderungen führen zu einer genaueren energetischen Abbildung moderner Gebäude- und Anlagentechnik und schaffen eine bessere Grundlage für öffentlich-rechtliche Nachweise sowie die Energieberatung.

Übersicht bisheriger und neuer Normenfassung

Vornormenreihe DIN V 18599 Jahr DIN / TS 18599 Jahr
DIN V 18599-1 09/2018 DIN / TS 18599-1 10/2025
DIN V 18599-2 09/2018 DIN / TS 18599-2 10/2025
DIN V 18599-3 09/2018 DIN / TS 18599-3 10/2025
DIN V 18599-4 09/2018 DIN / TS 18599-4 10/2025
DIN V 18599-5 09/2018 DIN / TS 18599-5 10/2025
DIN V 18599-6 09/2018 DIN / TS 18599-6 10/2025
DIN V 18599-7 09/2018 DIN / TS 18599-7 10/2025
DIN V 18599-8 09/2018 DIN / TS 18599-8 10/2025
DIN V 18599-9 09/2018 DIN / TS 18599-9 10/2025
DIN V 18599-10 09/2018 DIN / TS 18599-10 10/2025
DIN V 18599-11 09/2018 DIN / TS 18599-11 10/2025
DIN V 18599-12 04/2021
DIN V 18599-13 10/2020
DIN V 18599 Beiblatt 3 09/2021
DIN V 18599 Beiblatt 1 01/2010

Bilanzierungsverfahren nach DIN 18599 wichtig für das GEG

Die DIN 18599 ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert und bildet die rechtlich verbindliche Grundlage für die energetische Bewertung von Gebäuden in Deutschland. Sowohl im Neubau als auch im Bestand muss bei öffentlich-rechtlichen Nachweisen – etwa bei Energieausweisen oder Förderanträgen – auf die in der DIN geregelten Berechnungsverfahren zurückgegriffen werden.

Ein Modellhaus sitzt auf einem Energieausweis mit farbigen Effizienzbalken und Zahlenwerten der DIN 18599, während im Hintergrund die Baupläne zu sehen sind.
Beispiel eines Energieausweis nach DIN 18599

Welche DIN gilt aktuell für das GEG?

Das aktuell geltende GEG verweist auf die DIN V 18599:2018-09. Diese Normfassung ist weiterhin anzuwenden. Für öffentlich-rechtliche Nachweise – z. B. Energieausweise – muss also nach wie vor auf die Version von 2018 zurückgegriffen werden.
Die neue DIN/TS-Reihe von Oktober 2025 würde erst mit Inkrafttreten eines neuen GEG verbindlich werden.

Ausblick auf das GEG 2026

2024 wurde die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) umfassend überarbeitet und muss bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Dies erfolgt in Deutschland mit einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welches künftig unter dem Namen „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) geführt werden soll. Die Eckpunkte sollen bereits Ende Januar 2026 vorliegen.

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird die neue technische Spezifikation DIN/TS 18599 dann zur verpflichtenden Grundlage für öffentlich-rechtliche Nachweise und die bisherige Vornormenreihe DIN V 18599 ablösen.

Fazit: DIN 18599 auf dem Weg in die Zukunft

Die DIN 18599 bleibt auch in Zukunft das zentrale Werkzeug für die energetische Bewertung von Gebäuden. Mit der neuen Ausgabe von Oktober 2025 wurden nicht nur technische Neuerungen berücksichtigt, sondern auch die Grundlagen für kommende gesetzliche Anpassungen geschaffen. Wer bereits jetzt plant, sollte sich mit der neuen DIN/TS 18599 vertraut machen, weil sie schon bald die aktuell verwendete Vornorm im GEG ersetzen dürfte.

Autor*in: WEKA Redaktion

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