DIN 18531: Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen
Die Normenreihe DIN 18531 für die Abdichtung von Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen wurde im August 2025 überarbeitet. In der DIN 18531 werden Kriterien für die Abdichtung bei genutzten und nicht genutzten Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen formuliert.
Zuletzt aktualisiert am: 18. August 2025

Was regelt die DIN 18531?
Die DIN 18531 ist eine Norm der Normenreihe (DIN 18531, DIN 18532, DIN 18533, DIN 18534 und DIN 18535), die seit 2017 die allgemeingültige Norm DIN 18195 für Bauwerksabdichtungen ersetzt hat. Sie regelt die Abdichtung bei genutzten und nicht genutzten Dächern sowie Balkonen, Loggien und Laubengängen. Die DIN 18195 ist jetzt ausschließlich eine Begriffsnorm.
Die DIN 18531 ist in fünf Teile gegliedert:
- Teil 1: nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
- Teil 2: nicht genutzte und genutzte Dächer – Stoffe
- Teil 3: nicht genutzte und genutzte Dächer – Auswahl, Ausführung, Details
- Teil 4: nicht genutzte und genutzte Dächer – Instandhaltung
- Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge
DIN 18531:2025-08 – Übersicht über die wichtigsten Änderungen
Für die Abdichtung von Dächern, Balkonen, Loggien und Laubengängen ist im August 2025 die neue Normenreihe DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen in Kraft getreten.
Die Struktur der bisherigen DIN 18531 wurde beibehalten. Das sind die wesentlichen Änderungen:
- Die bisherigen Einwirkungs- und Anwendungsklassen (z. B. K1/K2, IA/IIB) entfallen vollständig. Die Auswahl der Abdichtung erfolgt nun direkt anhand der geplanten Nutzung und Beanspruchung.
- Neue, detaillierte Vorgaben zur Gefälleplanung, ergänzt durch einen informativen Anhang A. Das Mindestgefälle beträgt weiterhin in der Regel 2 %, Ausnahmen sind im Detail geregelt.
- Neue Anforderungen für Tür- und Fensteranschlüsse mit Schwellenhöhen unter 5 cm, inklusive zusätzlicher Maßnahmen zur Entwässerung und Abdichtung (z. B. rinnenförmige Entwässerungsroste, spezielle Abdichtungsdetails).
- Überarbeitung Teil 2: Streichung der Eigenschaftsklassen (E1–E4), PE-C-Bahnen entfallen, Gussasphalt in Kombination mit Asphaltmastix oder Polymerbitumen-Schweißbahn aufgenommen.
- Überarbeitung Teil 3: Ausführungsbauarten und Detailregelungen grundlegend überarbeitet.
- Überarbeitung Teil 4: Neue Kapitel zur Instandhaltung.
- Überarbeitung Teil 5: Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Platten (AIV-B) sind jetzt geregelt.
Änderungen der DIN 18531 Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
Die DIN 18531-1 gilt für die Planung, Auswahl und Ausführung von Abdichtungen bei genutzten und nicht genutzten Dächern gegen Niederschlag.
Nicht in den Anwendungsbereich der Norm fallen Dachdeckungen und Unterdächer, Beschichtungen, Versiegelungen und keramische Beläge sowie wasserundurchlässige Bauteile.
Als genutzte Dachflächen werden in der DIN 18531-1 genannt:
- begehbare Dachflächen, wie z.B. Dachterrassen,
- Dachflächen mit intensiver Begrünung, wobei solche mit einer Anstaubewässerung > 100 mm ausgenommen und der DIN 18533 zuzuordnen sind, sowie
- Dächer mit am Tragwerk befestigten oder ballastierten Solaranlagen und/oder haustechnischen Anlagen.
Dies entspricht dem Anwendungsbereich der zurückgezogenen DIN 18195-5.
Die Neunormierung von Abdichtungen hat u.a. zum Ziel, neue Stoffe und Bauarten aufnehmen zu können, wenn sie sich bewährt haben, z.B.:
- Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Platten sowie
- Flüssigkunststoffe ohne Träger.
Abdichtungsstoffe und ihre Bemessung
Die Wahl des Abdichtungsstoffs ist von vielen Randbedingungen, z.B. dem Dachaufbau, der Tragkonstruktion, der geplanten Nutzung des Dachs, der Beanspruchungsart, der Anwendungsklasse etc., abhängig. Die in DIN 18531-1 beschriebenen Anforderungen an die Abdichtung müssen durch die Eigenschaften der gewählten Abdichtungsstoffe sichergestellt sein. Auch die Wechselwirkungen zwischen der Abdichtung und den darunter- und darüberliegenden Schichten ist zu berücksichtigen. Prinzipiell gilt, dass Abdichtungen auf Dachflächen gegen nicht drückendes Wasser auszuführen sind.
Die gewählten Abdichtungsstoffe müssen insbesondere folgenden Anforderungen genügen:
- Wasserdichtheit bei den zu erwartenden Einwirkungen
- Standfestigkeit
- Dehnfähigkeit
- Reißfestigkeit
- Perforationsfestigkeit
- Dimensionsstabilität
- Widerstandsfähigkeit gegen UV-Strahlung unter gleichzeitiger Einwirkung von Wasser
- Widerstandsfähigkeit gegen Mikroorganismen
- Widerstandsfähigkeit gegen Durchwurzelung (begrünte Dächer)
- Brandverhalten gemäß der jeweiligen Landesbauordnungen
Dachneigung und Gefälle nach DIN 18531
DIN 18531-3 unterscheidet genutzte und nicht genutzte Dachflächen nach der geplanten Gefällesituation ≥ 2 % und < 2 %. Im Regelfall ist die Unterlage der Abdichtung von Flachdachflächen mit einem Mindestgefälle von 2 % zu planen. Dies dient sinngemäß der Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers. Das tatsächliche Gefälle der ausgeführten Abdichtung wird aber zusätzlich durch zulässige Abweichungen und Toleranzen bestimmt. Dies führt in der Realität dazu, dass die geplante Gefällegebung von der örtlichen Situation abweicht. Außerdem werden Bahnenüberdeckungen, Verstärkungen, Überlappungen etc. bei der Planung und Messung des Gefälles nicht berücksichtigt. Im Zusammenspiel führt dies dazu, dass sich stehendes Wasser (Pfützen) bildet. Dies ist bis zu einer Neigung von 5 %
der Fall. Soll eine Pfützenfreiheit erreicht werden, so ist ein Mindestgefälle von 5 % planerisch zu berücksichtigen. Auf eine gefällelose Konstruktion, d.h. die Planung eines Gefälles von weniger als 2 %, sollte verzichtet werden, diese ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Wird in begründeten Fällen das Gefälle von 2 % unterschritten oder sogar gefällelos geplant, sind die nach DIN 18531-3 beschriebenen Abdichtungbauarten für weniger als 2 % Gefälle auszuwählen. Solche begründeten Ausnahmefälle liegen beispielsweise vor:
- bei Dachterrassen, Loggien und Balkone, die Fenster und Türen als Übergänge haben und/oder bei Nutzbelägen z.B. aus Holz, Beton, Steinzeug, wenn infolge der Gefällegebung die Anschlusshöhen an Türen reduziert werden müssten
- bei konstruktiv vorgegebener Lage der Entwässerungseinrichtungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen
- bei Intensivbegrünungen
- bei erdüberschütteten Flächen
- bei Retentionsflächen
- bei Umkehrdächern
- bei baurechtlichen Anforderungen, die eine Gefällegebung nicht ermöglichen.
Anschlusshöhen an aufgehenden Bauteilen
Bei der Planung von Flachdachabdichtungen sind die Voraussetzungen für eine sachgerechte Ausführbarkeit zu schaffen. Dies betrifft vor allem:
- Anschlüsse an aufgehende Bauteile, z.B. Dachrand
- Anordnung und Verlauf von Bewegungsfugen
- Anordnung von Durchdringungen und Entwässerungselementen
- Berücksichtigung von sinnvollen Montageabfolgen anderer Gewerke
Tab. 4: Mindesthöhe von Anschlüssen an aufgehenden Bauteilen
| Dachart/Besonderheiten | Mindesthöhe des Anschlusses | |
| genutzte Dächer | alle Dachneigungen | ≥ 15 cm |
| nicht genutzte Dächer | Dachneigungen bis DN 5° (8,8%) | ≥ 15 cm |
| Dachneigungen über 5° | ≥ 10 cm | |
| Flachdächer | in schneereichen Gebieten | Es können größere Anschlusshöhen erforderlich sein. |
| mit besonderen konstruktiven Situationen | Es können größere Anschlusshöhen erforderlich sein. | |
Achtung: Die Maße der Anschlusshöhen werden bei Abdichtungen mit Belägen, Bekiesungen, Schutzschichten und Begrünungen von der Oberkante dieser Schichten gemessen und nicht von der Oberkante der Flächenabdichtung!
Abschlusshöhen an Dachrändern
Tab. 5: Mindesthöhe von Abschlüssen an Dachrändern
| Dachart/Besonderheiten | Mindesthöhe des Anschlusses | |
| genutzte Dächer | alle Dachneigungen | ≥ 10 cm |
| nicht genutzte Dächer | Dachneigungen bis 5° (8,8%) | ≥ 10 cm |
| Dachneigungen über 5° | ≥ 5 cm | |
| Flachdächer | in schneereichen Gebieten | Es können größere Anschlusshöhen erforderlich sein. |
Achtung: Die Maße der Abschlusshöhen von Abdichtungen werden bei Abdichtungen mit Belägen, Bekiesungen u.Ä. von der Oberkante dieser Schichten gemessen und nicht von der Oberkante der Flächenabdichtung!
Türanschlüsse
Tab. 6: Anschlusshöhen im Türbereich
| Bezug | Anschlusshöhe | Erforderliche zusätzliche Maßnahmen |
| Türbereich generell | mind. 15 cm | keine |
| verringerte Anschlusshöhe | mind. 5 cm | z.B. rinnenförmiger Entwässerungsrost o.Ä. mit unmittelbarem Anschluss an die Entwässerung |
| barrierefreie Übergänge, Schwellenhöhe von ≤ 1 cm | Sonderkonstruktion |
|
Achtung: Maßgebend ist dabei das obere Ende der Abdichtung oder des Anschlussblechs unter dem Sockelprofil oder Wetterschenkel der Türkonstruktion.
Der Anschluss an Türschwellen kann durch Hochziehen der Dachabdichtung wie an Wandanschlüssen oder durch das Einbauen von Türanschlussblechen erfolgen. Gleiches gilt auch für die Grundsätze des Abdichtungsanschlusses. Anschlüsse müssen hinter Rollladenschienen und Deckleisten durchgeführt werden.