07.04.2021

Gefahrstoff

Gefahrstoff

Gefahrstoffe sind alle Stoffe und Gemische, die beim Menschen Gesundheitsschäden oder Schäden in der Natur verursachen. Diese Stoffe sind Elemente, chemische Verbindungen oder Gemische aus diesen und können sowohl natürlich vorkommen, wie auch künstlich hergestellt sein oder unbeabsichtigt entstehen. Gefahrstoffe werden mit einem Gefahrenpiktogramm gekennzeichnet. Nicht unter diese Definition fallen unter anderem Biozide, Abfälle oder Biostoffe, da diese in eigenen Vorschriften geregelt werden. Gefahrstoffe werden ausschließlich nach EU-Recht eingestuft und gekennzeichnet.

Vorschriften und Rechtsprechung

Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen

Für die Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen gilt generell die „S-T-O-P“-Regel. Diese beinhaltet folgende Punkte:
  • S – Substitution: Gefahrstoffe möglichst durch weniger gefährliche Stoffe ersetzen, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vermeiden
  • T – Technische Maßnahmen: räumliche Trennung zwischen Gefahr und Mensch (beispielsweise Kapselung wie in geschlossenen Lackieranlagen oder Lüftungsmaßnahmen)
  • O – Organisatorische Maßnahmen: zeitliche Trennung zwischen Gefahr und Mensch (Beschäftigungsbeschränkungen für besondere Personengruppen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Erstellung von Betriebsanweisungen, Durchführung von Unterweisungen, Organisation der Beschaffung, Lagerung, des Umgangs und der Entsorgung)
  • P – Persönliche Maßnahmen: vor allem persönliche Schutzausrüstung (zum Beispiel Atemschutz, Hautschutz, Handschutz, Körperschutz)

Die Maßnahmen sind in dieser Reihenfolge zu ergreifen. Das heißt im konkreten Falle, dass technische Maßnahmen erst ergriffen werden dürfen, wenn das Ausschließen der Gefährdung durch Substitution nicht möglich ist. Gleiches gilt für organisatorische und persönliche Maßnahmen.

Autor*in: WEKA Redaktion

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