REACH-Verordnung

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REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals = Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) bezeichnet ein System in der Europäischen Union zur Bewertung von chemischen Altstoffen und neuen Stoffen. Die REACH-Verordnung löste das frühere Recht zur Bewertung von gefährlichen Stoffen ab, insbesondere die Stoffrichtlinie (67/548/EWEG), die Verbotsrichtlinie (76/769/EWG) und die Altstoffverordnung (793/93/EWG).
Vorschriften und Rechtsprechung
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Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)
3 Elemente von REACH
Das REACH-System umfasst die folgenden drei Elemente:
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Registrierung aller Stoffe und Lieferung grundlegender Informationen über alle Altstoffe und neuen Stoffe, die in Mengen von mehr als 1 t pro Jahr und Hersteller oder Importeur in Verkehr gebracht werden. Diese Informationen werden von den Unternehmen an eine zentrale Datenbank übermittelt.
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Bewertung der erfassten Informationen bei allen Stoffen, die in Mengen von mehr als 100 Tonne pro Jahr hergestellt werden, sowie bei Stoffen, die zwar in geringeren Mengen hergestellt werden, aber Anlass zur Besorgnis geben. Diese Bewertung erfolgt durch die Behörden und umfasst auch die Erstellung stoffspezifischer Prüfprogramme, bei denen der Schwerpunkt auf die Auswirkungen einer langfristigen Exposition gelegt wird.
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Zulassung von besonders besorgniserregenden Stoffen (insbesondere von krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffe (= CMR-Stoffe)) sowie von PBT- und vPvB-Stoffen (PBT = persistent, bioakkumulativ und toxisch; vPvB = sehr (very) persistent und sehr (very) bioakkumulativ).
„Alte“ und „neue“ Chemikalien
Das REACH-System ist ein einheitliches System für neue und bereits auf dem Markt befindliche Chemikalien. Zur Angleichung der Verfahrensweise bei den Altstoffen an die Bedingungen des neuen Systems enthielt die Verordnung Übergangszeiten von bis zu elf Jahren bis zum 1. Juni 2018.
Die zentrale Organisationseinheit zur Durchführung der Verordnung ist die Europäische Chemikalienagentur (ECHA).
Die REACH-Verordnung ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.
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