29.11.2019

5 Goldene Tipps für Flucht- und Rettungswege auf Baustellen

Die „normalen“ Regelungen der ASR A2.3 sind für Baustellen nicht anwendbar. Wie aber dann Flucht- und Rettungswege auf Baustellen umsetzen?

Flucht- und Rettunsgwege auf Baustellen

Die unübersichtlichen, sich zeitlich rasch ändernden Örtlichkeiten, das gemeinsame Agieren von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber sowie die vielen zusätzlichen Gefährdungen in einem unvollendeten Gebäude stellen auf Baustellen gegenüber „fertigen” Arbeitsstätten natürlich ganz besondere Anforderungen. Um diese Herausforderungen und Schwierigkeiten erfolgreich zu meistern, richten Sie sich am besten nach den folgenden „5 Goldenen Tipps für Flucht- und Rettungswege auf Baustellen“:

Tipp 1: Setzen Sie voll auf einen Koordinator

Ein Koordinator ist vom Bauherrn bei der Planung und bei der Ausführung auf Baustellen einzusetzen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Ziel ist, den Arbeitsschutz und auch den Bauablauf der verschiedenen Gewerke abzustimmen.

Da auf Baustellen oft unübersichtliche und sich zeitlich und örtlich permanent ändernde Bedingungen herrschen, ist der Koordinator gerade auch bei der Gestaltung von Fluchtwegen bzw. des Flucht- und Rettungsplans besonders wichtig und gefordert.

Tipp 2: Gestalten Sie Flucht- und Rettungswege auf Baustellen anhand der Gefährdungsbeurteilungen!

Die „normalen“ Regelungen der ASR A2.3 sind offensichtlich für und auf Baustellen nicht anwendbar. Um trotzdem Sicherheit für die Beschäftigten zu gewährleisten, sind die Fluchtwege anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Was in „normalen” Arbeitsstätten nicht geht, wird hier anhand von Beispielen zugelassen, wie die Flucht über Treppentürme, Gerüste oder Anlegeleitern. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass dies für die Beschäftigten auf Baustellen ihre normalen und auch sonst üblicherweise begangenen Verkehrswege sind.

Tipp 3: Passen Sie Fluchtwegkennzeichnungen permanent an!

Es ist mühsam und aufwendig, aber es geht nicht anders: Aufgrund der Unübersichtlichkeit und der sich mit dem Baufortschritt oft ändernden örtlichen Gegebenheiten kann nicht wie in normalen Arbeitsstätten von einer ausgeprägten Ortskenntnis der Beschäftigten ausgegangen werden. Wo heute noch ein Durchgang möglich war, kann am nächsten Tag schon der Weg verbaut sein.

Deshalb brauchen die Bauleute zusätzliche Informationen zum Verlauf des Fluchtwegs, die aktuell anzupassen sind, und zwar immer dann, wenn ein Bauabschnitt erstellt wurde und nicht erst nach formaler Bauabnahme.

Tipp 4: Nutzen Sie Zugänge und zentrale Orte für Ihren Flucht- und Rettungsplan!

Gebaut wird wechselnd an vielen Stellen. Deshalb muss Ihr Flucht- und Rettungsplan da aushängen, wo sich die Bauleute arbeitstäglich regelmäßig aufhalten, z. B. am „Schwarzen Brett” im Pausenraum. Ab einer bestimmten Größe, Komplexität oder Unübersichtlichkeit der Baustelle ist ein Flucht- und Rettungsplan zusätzlich auch an anderen geeigneten Stellen nötig.

Tipp 5: Nehmen Sie Unterweisungen immer nach Baufortschritt und Notwendigkeit vor!

Die vorgeschriebene Belehrung der Beschäftigten zum Inhalt des Flucht- und Rettungsplans und zum Verhalten im Gefahrenfall darf sich nicht nach einem starren Zeitplan richten („einmal im Jahr“ oder „regelmäßig alle drei Monate“). Maßgebend kann nur die Änderung der Gefährdungssituation je nach Baufortschritt sein.
Beispiele: bei Geschossbauten wurde eine weitere Etage fertiggestellt, neue Beschäftigte eines anderen Gewerks werden tätig oder durch den Einbau von Türen im Gebäude sind möglicherweise Fluchtwege versperrt.

Autor*in: Dr. Kersten Bux