14.03.2021

Vorsicht bei Pauschalierung von Sachentnahmen

Genau abwägen, was mehr bringt: Pauschal oder Einzelaufzeichnung. Rosinen picken oder Erbsen zählen – das ist eine Wahl zwischen Pest und Cholera. Besonders betroffen sind davon Unternehmen mit Kerngeschäft Lebensmittel. Um nicht jede Privatentnahme einzeln abzurechnen, gestattet das Finanzamt Pauschalbeträge – und lässt sich diesen Service auch bezahlen.

Pauschalierung Sachentnahmen

Entnahmen für Eigenbedarf

Ein schlechter Wirt, der selbst sein bester Gast ist. Aber es muss ja nicht immer nur die Runde Bier sein, von der man sich nicht ausschließt. Es gibt viele andere Unternehmen, in denen es sich anbiete sonst für den Verkauf bestimmte Produkte für den Eigenbedarf zu entnehmen. Vorsicht! Sie müssen (theoretisch) jede einzelne solche Entnahme genauestens dokumentieren.

Enormer Erfassungsaufwand

Eigentlich. Doch in der Lebenswirklichkeit kaum zumutbar, findet sogar das Finanzamt. Der dadurch entstehende Erfassungsaufwand ist enorm. Vor diesem Hintergrund hat die Finanzverwaltung für bestimmte Branchen pauschale Sätze für den Eigenverbrauch festgesetzt.

Vielzahl von Einzelentnahmen

Diese Pauschbeträge entbinden die Steuerpflichtigen von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen und dienen somit der Vereinfachung. Diese Pauschbeträge werden jedes Jahr neu festgesetzt. So legt das Bundesfinanzministerium immer wieder neue Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben, sogenannte Sachentnahmen fest.

Das bringt einige Vorteile:

  • Keine unangenehmen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt,
  • Keine Diskussion über die Höhe der Entnahmen,
  • Kein riesiges Arbeitspensum,
  • Keine umfangreichen Einzelaufzeichnungen.

Schattenseiten der Pauschalregelung

So weit, so gut. Wo Licht ist, ist aber auch Schatten. Über beides an der Regelung bei Sachentnahmen berichtet so auch „SteuerSparbrief AKTUELL“. Der Newsletter für Selbstständige und Unternehmer weist auf die Schattenseiten der Pauschalregelung hin:

  • keine Zu- oder Abschläge für individuelle Ess- oder Trinkgewohnheiten,
  • keine abweichende Handhabung bei Krankheit,
  • keine abweichende Handhabung bei Urlaub.

SteuerSparbrief

Ihr monatlicher Informationsdienst für aktuelles Steuerrecht − Clevere Tipps und sichere Lösungen für Unternehmer

€ 449.00Jahrespreis zzgl. € 24,95 Versandpauschale und MwSt.

Newsletter

Eine Menge Geld sparen

Kurz: keinerlei Spielraum für individuelle Sachverhalte. Das kann unter Umständen zu sehr viel höheren Steuerlasten als bei dem Einzelnachweis führen. Der Fiskus lässt sich die Vereinfachung eben teuer bezahlen. „SteuerSparbrief AKTUELL“: „Wer glaubt, die Pauschbeträge seien zu hoch und den Aufwand der Einzelbuchung nicht scheut, kann unter Umständen eine Menge Geld sparen.“

Einzelbuchung vs. Pauschbeträge

Der Newsletter rät in der Praxis abzuwägen: Welche Methode ist vorteilhafter? Die Option Einzelbuchung erfordere zwar einen Mehraufwand durch das Anfertigen von Einzelaufzeichnungen, sei aber gegebenenfalls mit einer Steuerersparnis verbunden, während die Option Pauschbeträge zwar weitaus „bequemer“ sei, unter Umständen aber auch zu einer ungerechtfertigten Versteuerung führe.

Umsatzsteuernachzahlung vermeiden

Als Hilfestellung zur Vorbeugung von Nachzahlungen enthält der Bericht eine Tabelle mit den Jahreswerten (Nettobeträge ohne Umsatzsteuer). Der Newsletter empfiehlt, die Werte der Sachentnahmen monatlich oder vierteljährlich zu buchen – dann erspart man sich am Jahresende eine Umsatzsteuernachzahlung.

 

Autor*in: Franz Höllriegel