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Unser Wochentipp für Geschäftsführerinnen: Güterstand & Betrieb

Erfolg im Unternehmen – und Klarheit im Privaten. Wer ein Unternehmen führt und verheiratet ist, sollte den Güterstand nicht dem Zufall überlassen. Ein klug gewählter Ehevertrag schützt nicht nur die Beziehung, sondern auch das eigene Lebenswerk.

Wem gehört was in der Ehe?

Der Güterstand regelt, wem in der Ehe was gehört – besonders dann relevant, wenn eine Trennung oder ein Todesfall eintritt. Gerade für Unternehmerinnen ist es wichtig, hier vorausschauend zu handeln. In Deutschland gibt es drei gesetzlich mögliche Güterstände:

Zugewinngemeinschaft (gesetzlich):
Gilt automatisch, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Das in die Ehe eingebrachte Vermögen bleibt jeweils Eigentum der Partnerin oder des Partners. Was während der Ehe dazu kommt, wird im Trennungsfall oder beim Tod aufgeteilt.

Gütertrennung:
Hier bleibt alles komplett getrennt – auch Zugewinne während der Ehe. Eine klare Regelung für alle, die ihr unternehmerisches Vermögen absichern wollen.

Gütergemeinschaft:
Wird heute kaum noch gewählt. Alles wird gemeinsames Vermögen – mit entsprechenden Folgen bei einer Trennung.

Warum ein Ehevertrag gerade für Unternehmerinnen sinnvoll ist

Kommt es zur Trennung, kann der gesetzliche Zugewinnausgleich schnell zur Gefahr für den Betrieb werden. Denn: Auch stille Reserven im Unternehmen zählen mit – und führen möglicherweise zu hohen Ausgleichszahlungen.

Ein kluger Ehevertrag schafft hier Sicherheit, z. B. durch:

  • modifizierte Zugewinngemeinschaft mit Ausschluss des Unternehmensvermögens
  • Gütertrennung, wenn maximale Trennung gewünscht ist

So sichern Sie sich und Ihr Unternehmen für alle Eventualitäten ab – ganz ohne Misstrauen, aber mit Weitblick.

Der Güterstand im Erbfall – das sollten Sie wissen

Auch im Todesfall spielt der Güterstand eine Rolle: Er beeinflusst, wie groß der gesetzliche Erbteil Ihres Ehepartners ist. Gerade für Unternehmerinnen mit klarer Nachfolgeregelung im Testament ist es wichtig, diese Punkte im Blick zu haben.

Güterstand 1 Kind 2 Kinder 3+ Kinder
Zugewinngemeinschaft 1/2 1/2 1/2
Gütertrennung 1/2 1/3 1/4
Gütergemeinschaft 1/4 1/4 1/4

Sie möchten Ihre Unternehmensnachfolge bewusst gestalten? Dann stimmen Sie Erbvertrag oder Testament mit dem gewählten Güterstand ab – am besten mit juristischer Begleitung.

Diese Punkte sollten Sie im Ehevertrag festhalten

Ganz gleich, ob Sie den Betrieb allein führen oder gemeinsam mit Ihrem Partner – einige Punkte lassen sich im Ehevertrag klar regeln:

Wenn Sie gemeinsam führen:

  • Wie wird der Betrieb bewertet?
  • Wer führt im Trennungsfall weiter?
  • Soll es eine stille Beteiligung geben?
  • Oder wird der Betrieb verkauft – und wenn ja, wie?

Wenn Sie allein führen:

  • Wie wird das Unternehmen im Falle einer Scheidung behandelt?
  • Wie sieht ein fairer finanzieller Ausgleich aus?

Fazit

Unternehmertum braucht Absicherung – auch im Privaten. Ein durchdachter Ehevertrag schützt nicht nur Ihre Firma, sondern schafft auch Vertrauen in der Partnerschaft. Treffen Sie die nötigen Entscheidungen mit klarem Kopf – im Sinne Ihres Unternehmens, Ihrer Familie und Ihrer Zukunft.

Tipp: Lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten – etwa durch eine Fachanwältin für Erbrecht oder Familienrecht. Schon ein kurzer Beratungstermin kann helfen, gravierende Fehler zu vermeiden.

Autor*in: Redaktion Unternehmensführung