Grenzen überwinden, Synergien nutzen: Die EWIV im Überblick
Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine wenig bekannte, aber sehr effektive Rechtsform für Unternehmen, die innerhalb der EU grenzüberschreitend zusammenarbeiten wollen. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen bietet die EWIV eine flexible Möglichkeit, gemeinsame Projekte umzusetzen, Synergien zu nutzen und wirtschaftliche Aktivitäten besser zu koordinieren – ohne selbst gewinnorientiert zu handeln.
Zuletzt aktualisiert am: 8. August 2025

Ziele und Einsatzmöglichkeiten
Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) wurde 1985 durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) geschaffen und ist seither durch die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 geregelt. Sie dient ausschließlich der Unterstützung der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder und darf selbst keine eigenen Gewinne erzielen. Typische Anwendungsfälle sind:
- gemeinsame Forschungs- oder Entwicklungsprojekte,
- Know-how-Transfer zwischen Unternehmen,
- abgestimmte Vertriebs- oder Marketingstrategien,
- Auslagerung administrativer Aufgaben wie Mahnwesen oder Buchhaltung,
- Kapitalpooling zur Finanzierung gemeinsamer Vorhaben.
Durch diesen Hilfscharakter unterscheidet sich die EWIV deutlich von klassischen Gesellschaftsformen – sie ergänzt, aber ersetzt nicht die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder.
Gesellschaftsrechtlicher Rahmen
Zur Gründung einer EWIV sind mindestens zwei Mitglieder aus unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Diese können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, ebenso wie Personengesellschaften oder Verbände mit wirtschaftlicher Tätigkeit. Weitere Merkmale:
- Es ist kein Mindestkapital erforderlich.
- Die EWIV entsteht durch einen Gründungsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister.
- Die Mitglieder haften gesamtschuldnerisch und unbeschränkt, was in der Praxis beachtet werden muss.
- Als Organe fungieren die Mitglieder selbst sowie die Geschäftsführung; zusätzliche Gremien wie ein Beirat sind möglich.
Steuerliche Behandlung
Steuerlich wird die EWIV wie eine Personengesellschaft behandelt. Das bedeutet:
- Keine Körperschaftsteuer auf Ebene der EWIV, Gewinne und Verluste werden direkt den Mitgliedern zugerechnet.
- Gewerbesteuerpflicht besteht nur, wenn die EWIV in Deutschland einen eigenen Gewerbebetrieb unterhält – auch hier wird die Steuer bei den Mitgliedern erhoben.
- Im internationalen Kontext gilt das Betriebsstättenprinzip, wonach die Besteuerung dort erfolgt, wo die EWIV ihre wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet. Hier greifen ggf. auch Doppelbesteuerungsabkommen.
Für wen sich die EWIV lohnt
Die EWIV bietet eine effiziente Möglichkeit zur rechtssicheren Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg – ohne Kapitalbindung, aber mit klaren Strukturen. Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Keine Körperschaftsteuer auf Ebene der EWIV
- Keine Kapitalbindung durch Gründungsvermögen
- Flexible Organisation ohne eigene Gewinnerzielungsabsicht
- Steuerliche Transparenz bei den Mitgliedern
- Vereinfachte Buchführung
Geeignet ist die EWIV für Unternehmen, die grenzüberschreitend kooperieren wollen, ohne ihre Eigenständigkeit aufzugeben. Die Voraussetzungen sind überschaubar:
- wirtschaftliche Tätigkeit in mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten,
- maximal 500 Beschäftigte,
- keine Weisungsbefugnis gegenüber Mitgliedern,
- Tätigkeit auf Hilfsfunktionen beschränkt.
Fazit: Europäische Kooperationsform mit vielen praktischen Vorteilen
Die EWIV eignet sich für rechtssichere Projektumsetzungen, geteilte Ressourcen oder administrative Kooperationen innerhalb der EU – ohne großen Aufwand, aber mit klarer Struktur.
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