11.10.2021

Luftverschmutzung: neue WHO-Leitlinien veröffentlicht

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 22. September 2021 neue Leitlinien für die Luftqualität veröffentlicht. Die neuen Leitlinien der WHO wurden auf Basis umfangreicher epidemiologischer Studien erstellt und zeigen auf, dass sich Luftschadstoffe auch unterhalb der bisherigen WHO-Richtwerte nachteilig auf die Gesundheit auswirken können.

Mehrere Industrieanlagen im Abendlicht: Die Produktion ist eingefahren, die Luftschmutzung

Die WHO geht davon aus, dass weltweit die Belastung durch Luftverschmutzung jährlich schätzungsweise sieben Millionen vorzeitige Todesfälle verursacht.

Bei Kindern könne die Luftverschmutzung u.a. ein vermindertes Wachstum und eine verminderte Funktion der Lunge, Atemwegsinfektionen und eine Verschlimmerung von Asthma zur Folge haben, so die WHO.

Bei Erwachsenen seien ischämische Herzkrankheiten und Schlaganfälle die häufigsten Ursachen für vorzeitige Todesfälle im Zusammenhang mit der Luftverschmutzung. Zudem gebe es Hinweise auf andere Auswirkungen wie Diabetes und neurodegenerative Erkrankungen.

Empfohlene Luftqualitätswerte

In den neuen Leitlinien der WHO werden Luftqualitätswerte für die folgenden sechs Schadstoffe empfohlen, bei denen die Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen der Exposition am weitesten fortgeschritten sind:

  • Feinstaub (PM2,5): Jahresbelastung: 5 μg/m³, 24-Stunden-Belastung: 15 μg/m³
  • Feinstaub (PM10): Jahresbelastung: 15 μg/m³, 24-Stunden-Belastung: 45 μg/m³
  • Ozon (O₃): Hochsaison: 60 μg/m³, Achtstundenbelastung: 100 μg/m³ (Durchschnitt der maximalen Achtstundenmittelwerte der O3-Konzentration in den sechs aufeinanderfolgenden Monaten mit der höchsten O3-Konzentration im Sechsmonatsdurchschnitt)
  • Stickstoffdioxid (NO₂): Jahresbelastung: 10 μg/m³, 24-Stunden-Belastung: 25 μg/m³
  • Schwefeldioxid (SO₂): 24-Stunden-Belastung: 40 μg/m³
  • Kohlenmonoxid (CO): 24-Stunden-Belastung: 4 mg/m³

Hintergrund: die Grenzwerte der WHO

Die von der WHO vorgeschlagenen Grenzwerte sind nicht verbindlich, sie dienen vielen Staaten und der EU jedoch als Orientierungswerte.

Die EU strebt im Rahmen des „Europäischen Grünen Deals“ eine schadstofffreie Umwelt an. Sie überarbeitet deshalb gerade die EU-Luftqualitätsrichtlinien (2008/50/EG und 2004/107/EG). Bis zum 16. Dezember 2021 läuft hierzu eine öffentliche Konsultation; die Annahme der überarbeiteten Richtlinien ist für das dritte Quartal 2022 vorgesehen.

Autor*in: Anke Schumacher