12.04.2019

EU-Verordnung: Quecksilber wird stufenweise reduziert

Mit dem Jahreswechsel hat die EU die Quecksilberverordnung 2017/852 in Kraft gesetzt. Damit dürfen in der EU Kompaktleuchtstofflampen und  Quecksilberdampflampen weder produziert noch ein- oder ausgeführt werden. Auch viele Herstellungsverfahren mit dem giftigen Metall werden eingeschränkt oder verboten.

Quecksilber Entsorgung

Quecksilberhaltige Leuchtmittel sind Gasentladungslampen, die Licht dadurch erzeugen, dass sie Quecksilberatome energetisch anregen. Dazu zählen z.B. Kompaktleuchtstofflampen (KLL), die umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt werden, sowie Leuchtstoffröhren (LStR), Hochdruckquecksilberdampflampen und Kaltkathodenlampen zur Hintergrundbeleuchtung von Flachbildschirmen.

Weil Quecksilber so giftig ist, gibt es schon lange Bestrebungen, das Metall gänzlich aus den Herstellungsverfahren in der EU zu verbannen. Dieses Ziel verfolgt die zum 1.1.2019 in Kraft getretene Quecksilberverordnung 2017/852.

EU reduziert die Verwendung von Quecksilber

Seit dem Jahreswechsel dürfen Lampen, die den nachstehenden Kriterien entsprechen, weder in der EU produziert noch in diese ein- oder ausgeführt werden:

  • Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät ≤ 30W und > 2,5mg
  • Kompaktleuchtstofflampen ohne integriertem Vorschaltgerät ≤ 30W und > 3,5mg
  • Triband-Phosphorlampen < 60W und > 5mg
  • Halophosphatlampen ≤ 40W und > 10,0mg
  • Kaltkathoden-Leuchtstofflampen: ≤ 500mm und > 3,5mg; > 500mm und ≤ 1500mm und > 5,0mg; > 1500mm und > 13,0mg

DGUV-Informationen zu Quecksilberexpositionen durch Leuchtmittel

Auch wenn der Einsatz von Quecksilber in den nächsten Jahren stark abnehmen wird, bleiben viele quecksilberhaltige Produkte vorerst in den Haushalten und Unternehmen bestehen. So muss die Entsorgungswirtschaft auch in Zukunft Gefährdungen durch das giftige Metall berücksichtigen. Die DGUV bietet dazu zwei Informationen an, die sich auf die Gefährdungen durch Exposition mit Quecksilber im Bereich Leuchtmittel beziehen.

  • So informiert die DGUV Information 213-732 („Quecksilberexpositionen bei der Sammlung von Leuchtmitteln“) über Gefährdungen, die entstehen können, wenn Leuchtmittel zerbrechen und Mitarbeiter oder andere Personen die Dämpfe inhalieren.
  • Dagegen beschäftigt sich die DGUV Information 213-733 („Quecksilberexpositionen bei der Demontage von Flachbildschirmen“) mit Gefährdungen bei der Entsorgung von quecksilberhaltigen Bildschirmen.

Weitere Herstellungsverfahren, bei denen der Einsatz von Quecksilber beschränkt ist

Schon seit Mitte letzten Jahres verbietet die EU-Quecksilberverordnung alle Herstellungsverfahren, die Quecksilber als Katalysatoren verwenden, oder schränkt diese ein.

  • Verbot der Ein- und Ausfuhr bestimmter Produkte, die Quecksilber enthalten (Batterien, Leuchtstoffröhren etc.)
  • Verbot der Aufbereitung von Gold mit Quecksilber im kleingewerblichen Goldbergbau
  • Schrittweises Auslaufen von Herstellungsverfahren, in denen Quecksilber als Elektrode verwendet wird
  • Reduzierung des Quecksilberverbrauchs für die Herstellung von Natrium- oder Kalium-Methanolat oder -Ethanolat
  • Fast vollständiges Verbot, neue Produkte und Verfahren mit Quecksilber zu entwickeln
  • Beschränkung der Verwendung von Quecksilber im Dentalbereich sowie Regelungen zur Entsorgung
  • Vorschrift der dauerhaften Lagerung von Abfällen in verfestigter, nicht flüssiger Form

Hintergrund: Minamata-Konvention

In den 1950er-Jahren hat ein Chemieunternehmen in der japanischen Küstenstadt Minamata Quecksilber ins Meer geleitet. Viele Menschen litten in der Folge an Lähmungen, Missbildungen und Nervenschäden. Die Minamata-Konvention hat sich zum Ziel gesetzt, das giftige Metall gänzlich aus dem Verkehr zu ziehen.

Autor*in: Markus Horn