Wichtigste Grundlage für das Wasserrecht bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf nationaler Ebene, das durch weitere Wassergesetze der Länder und erlassene Rechtsverordnungen sowie technischen Regeln und Normen ergänzt wird. Im betrieblichen Umweltschutz sind zusätzlich die kommunale Abwassersatzung zu beachten.
Aufgaben des Wasserrechts
Das Wasserrecht hat die Aufgabe, alle Formen des Wassers (Fließgewässer, stehende Gewässer, Grundwasser, Schnee, Eis oder Dampf) vor Eingriffen zu schützen, die sich nachteilig auf seinen natürlichen Kreislauf auswirken. Zudem soll es für den Erhalt einwandfreier Wasserreserven vorsorgen.
Zum Zuständigkeitsbereich des Wasserrechts zählen ferner die Sanierung bereits verunreinigter Gewässer, der Hochwasserschutz, sowie die Ordnung der an die vorhandenen Wasserressourcen gestellten Nutzungsansprüche und die Sicherung der der Allgemeinheit zustehenden Befugnisse an Gewässern.