Viele Unternehmen, die vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffen sind, bereiten sich auf die Einhaltung der Pflichten vor. Eine gleichzeitig effiziente wie rechtssichere Vorgehensweise ist die Fokussierung auf die Erstellung eines rechtssicheren LkSG-Berichts nach § 10 Abs. 2. Dadurch wird die Umsetzung des LkSG operationalisiert ... mehr
Viele Unternehmen konzentrieren sich bei ihren Nachhaltigkeitsbemühungen auf die deutsche Gesetzgebung und planen auf der Basis des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Dabei könnte sich das noch in diesem Jahr als Fehlkalkulation erweisen, denn auf EU-Ebene zeichnet sich eine deutlich schärfere Variante des Lieferkettengesetzes ab. ... mehr
Seit 2023 legt das Lieferkettengesetz Betrieben mit mehr als 3.000 Mitarbeitern neue Verpflichtungen auf, ab 2024 betrifft es dann Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Aber auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird sich viel ändern - wenn sie großen Unternehmen zuliefern. Dabei sind mehrere Möglichkeiten denkbar, wie die ... mehr
Ziel des ab 2023 geltenden Gesetzes ist, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Dabei geht es darum, überall in der Welt grundlegende Menschenrechtsstandards wie das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit zu sichern. Somit müssen deutsche Unternehmen ebenfalls dafür Sorge tragen, dass in ihren Lieferketten die ... mehr
Zum 1. Januar 2023 wird das deutsche Lieferkettengesetz in Kraft treten. Es verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung dazu, gegen Menschenrechtsverletzungen bei unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten vorzugehen. Bei Verstößen drohen nicht nur Buß- und Zwangsgelder, sondern auch schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile. mehr
Der Streit um das Lieferkettengesetz ist entschieden – nach fast einjährigen Auseinandersetzungen zwischen den Koalitionsparteien hat das Gesetz jetzt alle parlamentarischen Hürden genommen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde dabei in wesentlichen Punkten verändert. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, worauf sich ... mehr
Der Menschenrechtsbeauftragte, den das neue Lieferkettengesetz vorsieht, stellt Unternehmen in der Praxis vor eine ganze Reihe von Fragen – nicht zuletzt die, welche Aufgaben er eigentlich übernehmen soll, wie sich die Aufgabenverteilung praktisch organisieren lässt und welche Stellung der Menschenrechtsbeauftragte dann, im Vergleich zu ... mehr
Das Lieferkettengesetz („Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“) legt Unternehmen ab dem 01.01.2023 neue Standards für Menschenrechte und Umweltschutz auf. Wer diese Sorgfaltspflichten vernachlässigt, muss mit mehr als Buß- und Zwangsgeldern rechnen. Lesen Sie Tipps zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen und warum es schwerwiegende Folgen ... mehr
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz hat heftige Wellen geschlagen und zeigt, auf welchen Trend sich Unternehmen einstellen müssen: Gesetze und Verordnungen werden in Zukunft noch herausfordernder in der Umsetzung und die Gerichte werden in ihren Entscheidungen verstärkt Umwelt- und Klimaaspekte berücksichtigen. Damit Sie ... mehr