28.11.2018

Abfallentsorgung: Die Auswüchse der Verschenk-Kultur

Warum den eigenen Trödel selbst entsorgen, wenn andere davon etwas gebrauchen können? Die Antwort auf diese Frage ist täglich in vielen Orten zu besichtigen: Hauseigentümer und Mieter stellen ihre abgelegten Sachen einfach auf den Gehweg in der Hoffnung, dass jemand vorbeikommt, der ein altes Sofa, eine Stehlampe oder einen Nachttisch gebrauchen kann. Wir gehen der Frage nach, ob diese Vorgehensweise korrekt ist.

Verschenk-Kultur Abfallentsorgung

Katzenbäume, verschlissene Möbel, Sofas, Kartons mit ausrangierten Büchern, CD-Ständer und allerlei Krimskrams stehen in vielen Gemeinden im öffentlichen Verkehrsraum. Manche heften einen Zettel mit dem Text „zu verschenken“ oder „zum Mitnehmen“ an den Trödel. Der eine oder andere Passant greift zu, zurück bleibt ein Haufen Müll.

Ist es erlaubt, nicht mehr benutzten Hausrat auf den Gehweg zu stellen?

  • Das Abstellen von ausrangiertem Hausrat im öffentlichen Verkehrsraum ist illegale Abfallentsorgung und damit ein Umweltdelikt.
  • Fußgänger könnten sich verletzen. Gefahren werden provoziert, wenn auf die Straße ausgewichen werden muss, weil der Gehweg zugestellt ist.
  • Einige Gemeinden und Städte haben schnelle Eingreiftruppen („Müllbuster“) gebildet, die den illegal abgestellten Abfall einsammeln und den Verursacher ermittelt. Dieser muss die Kosten der Entsorgung des illegalen Abfalls tragen.
  • Der Verstoß gegen die Abfallvorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Zu beachten ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Bei einer Stehlampe, einem Karton voll Bücher oder einem Bild, also einer geringen Menge nicht mehr benötigter Sachen, die nicht länger als einen Tag steht, ist eine mündliche Verwarnung ausreichend.
Unsere Empfehlung

Ordnungsamtspraxis von A-Z online

Enthält das Stichwort „Abfall“ mit Fallbeispielen, Arbeitshilfen sowie Rechtsgrundlagen.

€ 669.00Jahrespreis zzgl. MwSt.

Online-Version

Unsere Empfehlung

Viele Bürger haben kein Unrechtsbewusstsein, weil die „Verschenk Kultur“ von anderen vorgelebt wird. Häufen sich in den Gemeinden Fälle solcher illegalen Abfallentsorgung, empfehlen wir die Bürger im Mitteilungsblatt und auf den Internetseiten der Gemeinde über die legalen Möglichkeiten hinzuweisen, wie man seinen nicht mehr gebrauchten Hausrat los wird:

  • Abgabe bei den Recyclinghöfen der Gemeinde oder des Landkreises
  • Bestellen der Sperrmüllabfuhr
  • Weil mancher Sperrmüllhaufen über Nacht wie von Zauberhand größer wird (schlimmsten Falls angereichert durch Reifen, Farben und Lacke sowie Öle), sollten Sie darauf hinweisen, den Sperrmüll erst am Abholtag bereitzustellen. Sonst müssen Sie die Kosten der Entsorgung des nicht angemeldeten Abfalls dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)