06.04.2022

RSA grundlegend überarbeitet

Mit der Veröffentlichung der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) geht der seit 2009 bestehende unbefriedigende Zustand zu Ende, dass der Vorläufer RSA 95 wegen einzelner Vorgaben zu Verkehrszeichen in der VwV-StVO nicht mehr uneingeschränkt angewandt werden konnte. Die RSA 21 enthalten daher umfassende Korrekturen insbesondere der Regelpläne.

RSA Änderungen Aufgaben

RSA-95 an die Änderungen von StVO und VwV-StVO angepasst

Mit der Verkündung der Neufassung der StVO vom 01.04.2013 und der bereits zuvor daran zum 01.09.2009 angepassten VwV-StVO sowie des erneuerten Verkehrszeichenkatalogs zum 30.05.2017 waren die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 95) nicht mehr aktuell. Die RSA 95 wurde im letzten Jahr auf dieser Grundlage vom Arbeitskreis „Sicherung von Arbeitsstellen“ überarbeitet und nun als „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 21) im Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr bekannt gegeben (Verkehrsblatt, Dokument Nr. B 5707).

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Welche Aufgaben haben die RSA?

Die RSA gelten für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen, unabhängig davon, ob es sich um innerörtliche Straßen (Teil B der RSA 21), Landstraßen (Teil C der RSA 21) oder Autobahnen (Teil D RSA 21) handelt. Der umfangreiche Teil A (Allgemeines) behandelt in erster Linie die

  • Verkehrszeichen,
  • Verkehrs- und Warneinrichtungen,
  • Leitmale,
  • Leitschwellen,
  • Leitborde,
  • temporären Schutzeinrichtungen und
  • Nachtbaustellen.

In die neue RSA 21 sind auch technische Weiterentwicklungen und gestiegene Anforderungen an die Absicherung von Arbeitsstellen eingeflossen.

Was sind Arbeitsstellen an Straßen?

Arbeitsstellen an Straßen sind solche Stellen, bei denen öffentliche oder tatsächlich-öffentliche Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten abgesperrt werden, sowie solche Stellen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums liegen, von denen aber Auswirkungen auf den Verkehr ausgehen. Anlass hierfür können Arbeiten an der Straße selbst, Arbeiten neben oder über der Straße, Arbeiten an Leitungen in oder über der Straße sowie Vermessungsarbeiten sein.

Einhalten der RSA aus Gründen der Haftung

Die verkehrsrechtlichen Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen dienen der sicheren Führung des Verkehrs in diesem Bereich. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wird auch geprüft, ob die jeweiligen Vorgaben der RSA 21 praktisch umgesetzt wurden. Wir empfehlen daher, Anordnungen nach § 45 Abs. 1 und 3 StVO entsprechend an die RSA 21 anzupassen.

>>> Lesen Sie auch den Beitrag „Bund und Länder einigen sich auf StVO-Novelle“

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)