Rechtsprechung in Kürze: Wichtige Entscheidungen (März 2025)
Uns erreichen immer wieder viele Nachrichten, die für die Mitarbeiter der Ordnungs- und Gewerbeämter von Interesse sind. Leider können wir wegen des begrenzten Umfangs des Newsletters nicht alle Informationen hier ausführlicher darstellen. Wir geben Ihnen daher einen kurzen Überblick über weitere wichtige Entscheidungen aus der Rechtsprechung.
Zuletzt aktualisiert am: 06. März 2025

Gericht | Datum | Az. |
BVerwG | 22.10.2024 | 6 BN 2.24 |
Aus dem Regelungszusammenhang von Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 EGStGB wird deutlich, dass sich ein Verbot der Prostitution generell bundesrechtlich bei einer Gemeinde mit über 50.000 Einwohnern nicht auf das gesamte Gemeindegebiet erstrecken darf. | ||
VG Cottbus | 26.08.2024 | VG 1 L 442/24 |
Der Routenplaner „Google Maps“ ist in der Einstellung „mit dem Auto“ ungeeignet, um die jeweils kürzeste Entfernung (hier: von der Wohnung zur Schule) verlässlich zu bestimmen. | ||
BGH | 23.10.2024 | I ZR 67/23 |
Mit einer Drohne erstellte Luftbildaufnahmen sind nicht gemäß § 59 UrhG von dem Recht auf Panoramafreiheit gedeckt. Die Panoramafreiheit bezweckt die Freistellung der Nutzung von Werken, wenn und soweit sie Teil des von der Allgemeinheit wahrnehmbaren Straßen- oder Landschaftsbilds sind. Dies ist bei Luftaufnahmen nicht der Fall. Hintergrund war die Ausstellung von Kunstwerken auf einer stillgelegten Kohlezeche. Luftbildaufnahmen von ihnen verstoßen gegen das Urheberrecht. | ||
VG Neustadt a.d. Weinstraße | 22.01.2025 | 4 L 1464/24.NW |
Ein Getränkemarkt, der die Getränke überwiegend offen im Hof umschlägt, seine Umsätze zu mindestens 50 % aus Geschäften mit Kunden aus dem weiteren Einzugsbereich erzielt und der bei realitätsnaher Betrachtung mit Kraftfahrzeugen angefahren wird, ist weder als zur Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner des Gebiets dienender Laden i.S.d. § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO noch als der Versorgung des Gebiets dienender Laden i.S.d. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO oder sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zu qualifizieren und daher im faktischen reinen und allgemeinen Wohngebiet nach der Art der baulichen Nutzung unzulässig. | ||
OLG Düsseldorf | 30.01.2025 | 3 W 2/25 |
Weder das in § 16 Abs. 3 Satz 1 KCanG normierte Verbot einer Mehrfachmitgliedschaft noch ein inhaltsgleiches satzungsmäßiges Verbot stehen der Gründung eines auf den Betrieb einer Anbauvereinigung gerichteten nichtwirtschaftlichen Vereins durch den genannten Personenkreis entgegen. Die Mehrfachmitgliedschaft eines Vereinsmitglieds steht allerdings der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister entgegen. | ||
OLG Hamm | 08.01.2025 | 1 ORs 70/24 |
Ein E-Scooter ist auch mit der geringen Geschwindigkeit von 6–20 km/h ein Kraftfahrzeug nach § 316 StGB i.V.m. § 1 Abs. 2 StVG. Der Fahrer eines E-Scooters ist mit einem Blutalkoholgehalt von über 1,1 ‰ auch absolut fahruntüchtig. Zwar habe der BGH noch nicht entschieden, ob für Elektrokleinstfahrzeuge die gleiche Fahruntauglichkeitsgrenze wie für Pkws gelten soll, doch die Obergerichte sind sich darüber einig, dass die Grenze von 1,1 ‰ fahrzeugübergreifend anzuwenden ist. |