Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (April 2022)
Zur Bestimmung der Gültigkeitsdauer eines Genesenennachweises auf die Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu verweisen ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig und damit unwirksam. Außerdem: Mobiltelefon am Steuer, Verkehrsverstoß und Fahrtenbuch, Verkehrssicherungspflicht von Parkplätzen.

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Gericht | Datum | Aktenzeichen |
OVG Lüneburg | 14.03.2022 | 14 ME 175/22 |
Gültigkeitsdauer Genesenennachweis§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 14.01.2022, der zur Bestimmung der Gültigkeitsdauer eines Genesenennachweises auf die Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) verweist, ist mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig und damit unwirksam. Die Übertragung der Ermächtigung auf das RKI (sogenannte Subdelegation) findet bereits keine ausreichende gesetzliche Grundlage im IfSG. Zudem verstößt der pauschale Verweis auf die Internetseite des RKI gegen das Publizitäts- und Bestimmtheitsgebot. In der gleichen Tendenz siehe VGH München, Beschl. vom 03.03.2022, Az. 20 CE 22.536 >>> Lesen Sie auch den Beitrag „Welcher Genesenenstatus gilt?“ |
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OLG Hamm | 08.03.2022 | 4 RVs 13/22 |
Mobiltelefon am SteuerFührt der vorsätzliche Verstoß gegen das Verbot, während des Führens eines Kraftfahrzeugs elektronische Geräte wie Mobiltelefone aufzunehmen und zu bedienen, zum Tod anderer Verkehrsteilnehmer, kommt keine Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht. Ein solches Fehlverhalten wiegt so schwer, dass die volle Härte des Gesetzes zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten ist. |
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VGH München | 07.03.2022 | 4 CS 21.2254 |
Analogen Wasserzählers gegen digitalen Zähler austauschenHauseigentümer können unter Anordnung des Sofortvollzugs dazu verpflichtet werden, einem Beauftragten des kommunalen Wasserversorgungsunternehmens Zugang zu ihrer Wohnung zu gewähren, um ihm die Überprüfung und erforderlichenfalls den Austausch des bisherigen analogen Wasserzählers gegen einen digitalen Zähler mit Funkfunktion zu ermöglichen. |
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VG Mainz | 02.03.2022 | 3 L 68/22.MZ |
Verkehrsverstoß und FahrtenbuchDas Führen eines Fahrtenbuchs kann auch dann angeordnet werden, wenn der Halter eines Kfz angegeben hat, den Verkehrsverstoß selbst begangen zu haben. Wegen eines abweichenden Blitzerfotos bestanden Zweifel daran, dass es tatsächlich der Kfz-Halter war, der den Verkehrsverstoß begangen hat. |
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OVG Lüneburg | 16.02.2022 | 7 ME 4/22 |
WidmungsentscheidungErgibt sich das rechtliche Bedürfnis nach der Widmung einer Straße aus den Festsetzungen eines Bebauungsplans, steht die Widmung aber nicht im Einklang mit den Vorgaben des Bebauungsplans, leidet die Widmungsentscheidung unter einem Ermessensfehler. |
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LG Koblenz | 15.02.2022 | 1 O 72/20 |
Verkehrssicherungspflicht der ParkplätzeStädte in Rheinland-Pfalz sind als Eigentümerin des Waldes für die Verkehrssicherungspflicht der Parkplätze verantwortlich. Nach dem neuen Landeswaldgesetz hat – anders als etwa in Hessen – die Gemeinde als Waldbesitzer und nicht etwa das Land für den Revierdienst und damit für die Sicherheit zu sorgen. Dem Land sei lediglich die forstfachliche Leitung des Gemeindewaldes übertragen, was an der Zuständigkeit der Stadt für die Verkehrssicherung nichts ändert. Hinweis: Nach einer Vernehmung des Försters als Zeugen und Anhörung eines Sachverständigen entschied das Gericht, dass bei ordnungsgemäßer Durchführung von Baumkontrollen im Bereich des Parkplatzes die Gefahr eines Astbruches zu erkennen gewesen wäre. Die Stadt wurde verurteilt, dem Halter eines Kfz den Schaden in Höhe von rund 7.800 Euro zu ersetzen, der wegen eines herabgefallenen Astes entstanden war. |
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BVerfG | 09.02.2022 | 2 BvL 1/20 |
Einzelrennen auf der StraßeDer Straftatbestand von § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB, der Einzelrennen auf der Straße unter Strafe stellt, ist mit dem GG vereinbar. Der Gesetzgeber hat den Tatbestand hinreichend konkretisiert und so dem Bestimmtheitsgebot von Art. 103 Abs. 2 GG Genüge getan. Dies gilt auch für das subjektive Tatbestandsmerkmal „um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. |
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VG München | 09.02.2022 | M 23 K 21.6242 |
BewohnerparkausweisEs besteht kein Anspruch auf Ausstellen von Bewohnerparkausweisen für mehrere Fahrzeuge mit wechselnden Kennzeichen. Hinweis: Der Antragsteller war ein Produktionsfahrer, dem alle 6 bis 8 Wochen andere Fahrzeuge dienstlich zur Verfügung gestellt wurden. |
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LAG Köln | 11.01.2022 | 4 Sa 315/21 |
Zustellbarkeit einer E-MailDen Absender einer E-Mail trifft gemäß § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt keine Beweiserleichterung zugute, wenn er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält. |
Tipp der Redaktion: Lesen Sie auch die Rechtsprechungsübersicht des Vormonats.