22.05.2020

Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (Mai 2020)

Corona-Pandemie: Eilantrag gegen Schließung von Einzelhandelsgeschäften in Nordrhein-Westfalen erfolglos. Weitere Themen finden Sie in der Übersicht.

Rechtsprechung Corona
Gericht Datum Aktenzeichen
OVG NRW 07.04.2020 13 B 398/20.NE
Corona-Pandemie: Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften in Nordrhein-Westfalen erfolglos. Ladengeschäft mit Haushaltswaren und Geschenkartikeln darf nicht öffnen.
VG Aachen 03.04.2020 7 L 259/20
Auch Lebensmittel, die nicht der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, dürfen trotz Corona-Pandemie verkauft werden; Weinhändler darf trotz Corona-Pandemie öffnen.
VG Berlin 03.04.2020 VG 14 L 35.20
Die Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmenverordnung erlaubt nicht jeden Marktstand. Auf den Schwerpunkt des Marktstandsangebots kommt es an. Nur bestimmte lebensnotwendige bzw. schwer verzichtbare Waren dürfen verkauft werden.
OVG Berlin-Brandenburg 03.04.2020 11 S 14/20

Coronavirus: Besuchseinschränkungen in Pflegewohnheimen voraussichtlich rechtmäßig

Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Einschränkungen des Besuchsrechts in Pflegewohnheimen durch die Coronavirus-Verordnung Brandenburg voraussichtlich rechtmäßig sind.

Sachverhalt

Eine Frau stellte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelung in § 8 Abs. 1 und 2 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung von Brandenburg vom 22.03.2020 über Einschränkungen des Besuchsrechts u.a. in Pflegewohnheimen.

Das OVG Berlin-Brandenburg lehnt den Eilantrag ab

Nach Auffassung des OVG sind die angegriffenen Besuchseinschränkungen zum Schutz des in Pflegewohnheimen lebenden, durch das Coronavirus besonders gefährdeten Personenkreises bei summarischer Prüfung durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt und mit dem Grundgesetz vereinbar. Dass anderweitige Schutzmaßnahmen die insoweit drohenden Gefahren hinreichend sicher vermeiden könnten, lasse sich derzeit nicht feststellen. Bei dieser Sachlage hielten sich die angeordneten Besuchseinschränkungen im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Verordnungsgebers. Entgegen der Annahme der Antragstellerin sei die Ausnahmeregelung zum Besuch Schwerstkranker durch nahestehende Personen nur nach ärztlicher Genehmigung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung) auch nicht zu unbestimmt.

Hinweis: Der Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Pressemitteilung des OVG

VG Hamburg 01.04.2020 21 E 1509/20

Das Mindestabstandsgebot von 1,5 Metern an öffentlichen Orten ist hinzunehmen

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Eilantrag einer Privatperson abgelehnt, mit dem sich diese gegen das mit Allgemeinverfügung vom 22. März 2020 angeordnete Mindestabstandsgebot gewandt hat.

Rechtsgrundlage

Die streitgegenständliche Allgemeinverfügung regelt u.a., dass Personen an öffentlichen Orten grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einhalten müssen.

Öffentliches Interesse an Corona-Eindämmung überwiegt gegenüber der Kontaktbeschränkung

Nach Auffassung des VG hat der Antragsteller die Einschränkungen durch das Mindestabstandsgebot bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums der angegriffenen Allgemeinverfügung hinzunehmen. In der Abwägung überwiegt danach das öffentliche Interesse an einer Eindämmung der COVID-19-Epidemie und an der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems das private Interesse des Antragstellers an einer Aussetzung dieser Kontaktbeschränkung.

VG Köln 30.03.2020 3 L 177/20
Umwandlung einer Gaststätte in ein Ladengeschäft wegen der Conora-Pandemie ist genehmigungsbedürftig. Gaststätte unterliegt anderen bauordnungsrechtlichen Anforderungen als ein Ladengeschäft.
VG Oldenburg 27.03.2020 7 B 721/20

Nebenwohnungen/Benutzerzwang zur Rückreise

Eine vom Landkreis anlässlich der Verbreitung des Coronavirus erlassene Allgemeinverfügung, mit der die Nutzung von Nebenwohnungen im Landkreis untersagt und deren Nutzern die Rückreise aufgegeben wird, ist sofort vollziehbar.

Sachverhalt

Einen gegen die Allgemeinverfügung gerichteten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, der von zwei aus Rheinland-Pfalz stammenden und sich bis zuletzt in ihrer Ferienwohnung in der Gemeinde … aufhaltenden Antragsteller gestellt wurde, hat das VG Oldenburg abgelehnt.

Rechtsgrundlage ist gegeben

Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bejaht das Gericht dabei die Frage, ob sich die getroffene Rückreiseanordnung auf die Generalklausel von § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz stützen lässt, und traf zudem seine Entscheidung auf Grundlage einer Abwägung der widerstreitenden öffentlichen Interessen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der privaten Interessen der Antragsteller, die dahinter zurücktreten müssen.

Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)