09.05.2018

Nordrhein-Westfalen: Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) geändert

Nordrhein-Westfalen hat unter anderem durch das Entfesselungsgesetz I das Ladenöffnungsgesetz umfassend geändert (Gesetz vom 22.03.2018, GVBl. S. 172).

Nordrhein-Westfalen Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW

Das Ladenöffnungsgesetz erhielt eine sehr liberale Ausrichtung. Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • Verkaufsstellen dürfen nun an allen Werktagen ohne zeitliche Beschränkung geöffnet sein.
  • § 4 Abs. 3 bis 5 (Abweichungen von den generellen Ladenöffnungszeiten) wurden aufgehoben.
  • Am 24. Dezember, wenn dieser auf einen Sonntag fällt, dürfen nun auch weitere Verkaufsstellen nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes bis 14 Uhr geöffnet sein.
  • An jährlich höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.
  • Das öffentliche Interesse zur Abhaltung verkaufsoffener Sonntage wurde nun begrifflich in § 6 Abs. 1 sehr stark ausgeweitet. Also z.B. nicht nur anlässlich von Festen, Märkten usw., sondern auch z.B. zur Belebung und Stärkung des Einzelhandelsangebots, dies auch hinsichtlich der Entwicklung der Gemeinden, selbst zur überörtlichen Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort. Die Begriffe des öffentlichen Interesses sind nun im Gesetz nicht abschließend aufgeführt. Es ist erstaunlich, dass diese Gesetzesänderung in dieser Form in einem Bundesland beschlossen werden konnte. Gewerkschaften und Kirchen hatten wohl nicht die großen gegenteiligen Argumente.
  • Tankstellen dürfen an Sonn- und Feiertagen und am 24. Dezember Ersatzteile für Kraftfahrzeuge abgeben, soweit dies für die Erhaltung oder die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist. Die Beschränkung an Samstagen ab 22 Uhr ist weggefallen.
  • § 10 des Gesetzes wurde aufgehoben (Ausnahmen im öffentlichen Interesse), entsprechend erhielten die §§ 11, 12 und 13 eine neue Nummerierung.
  • Das Gesetz trat am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft, das beinhaltet auch Übergangsregelungen.

Die Gesetzesänderung ist abrufbar unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=16894&ver=8&val=16894&sg=0&menu=1&vd_back=N#NORM

Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)