08.01.2013

Niedersachsen regelt Sperrzeiten für Spielhallen neu

Der Minister für Inneres und Sport in Niedersachsen hat die Sperrzeit für Spielhallen neu geregelt.

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Mit der Verordnung über Sperrzeiten für Spielhallen (SperrzeitVO, Nds. GVBl. Nr. 25 vom 13.11.2012) hat der Minister für Inneres und Sport in Niedersachsen auf der Grundlage des neuen Niedersächsischen Gaststättengesetzes eine spezielle Rechtsgrundlage für die Sperrzeiten in Spielhallen geschaffen.

  • Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt um 0:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr.
  • In Ausnahmefällen (Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse) kann die Sperrzeit allgemein oder individuell für einzelne Spielhallen verlängert oder um höchstens 3 Stunden verkürzt werden.

Die SperrzeitVO gilt seit dem 14.11.2012. Die bisherige SperrzeitVO ist mit Ablauf des 13.11.2012 außer Kraft getreten.

Autor*in: WEKA Redaktion