Neue Rechtsprechung zur Geeignetheitsbestätigung
Beinahe zeitgleich mussten sich zwei Verwaltungsgerichte mit dem Ausstellen von Geeignetheitsbestätigungen befassen: in einer Sisha-Bar und einem Autohof.
Zuletzt aktualisiert am: 12. Juni 2025

Dürfen Geldspielgeräte in Sisha-Bars aufgestellt werden?
Widerruf der Geeignetheitsbestätigung für eine Sisha-Bar
Das VG Minden (Beschl. vom 16.04.2025, Az. 3 L 372/25) hatte darüber zu entscheiden, ob eine Geeignetheitsbestätigung, die für eine nach § 14 GewO angemeldete Sisha-Bar ausgestellt wurde, widerrufen werden darf und die Behörde berechtigt ist, das Entfernen der Geräte sowie die Rückgabe der Bestätigungsurkunde zu verlangen.
Spielen als Annex der Bewirtung
Das VG entschied, eine Schank- und Speisewirtschaft stellt nur dann einen geeigneten Aufstellungsort im Sinne der SpielV dar, wenn die gewerblichen Räume durch den Schankbetrieb geprägt sind und nicht überwiegend einem anderen Zweck dienen; das Spielen darf nur Annex der im Vordergrund stehenden Bewirtungs- und Beherbergungsleistung sein und die Räume dürfen nicht in erster Linie zur Unterhaltung aufgesucht werden.
Eine Sisha-Bar, stellte das VG klar, erfährt ihre maßgebliche Prägung dadurch, dass den Kunden das Rauchen von bereitgestellten Sishas (Wasserpfeifen) ermöglicht wird. Demgegenüber spielt das begleitende gastronomische Angebot nur eine untergeordnete Rolle, und zwar unabhängig davon, ob sich der Betrieb einer Shisha-Bar allein durch das Angebot der Sishas wirtschaftlich rentieren würde. Die herausgehobene Stellung des Konsums von Wasserpfeifen zeigt bereits die ausdrückliche Betonung dieses Angebots in der betrieblichen (Selbst-)Bezeichnung als Sisha-Bar.
Ergebnis
Der Widerruf der Geeignetheitsbestätigung für die in der Shisha-Bar aufgestellten Geldspielgeräte sowie die Aufforderung zur Entfernung der Geräte und Rückgabe der Bestätigungsurkunde sind rechtmäßig.
Aufstellen von Geldspielgeräten in einem Autohof?
Widerruf der Geeignetheitsbestätigung für einen Autohof
Auch in diesem Fall musste ein Verwaltungsgericht (VG Cottbus, Beschl. vom 28.04.2025, Az. VG 8 L 747/24) über den Widerruf einer Geeignetheitsbestätigung entscheiden. Diese wurde für einen Autohof erteilt.
Jugendschutz als zentrales Anliegen der SpielV
Das VG Cottbus wählte einen anderen Ansatz als das VG Minden und bezog sich in erster Linie auf den Schutzzweck der SpielV: Die Regelungen des § 1 SpielV dienen der Eindämmung der Betätigung des Spieltriebs, dem Schutz der Allgemeinheit und der Spieler sowie dem Interesse des Jugendschutzes (vgl. § 33f Abs. 1 GewO). Um diese Ziele zu erreichen, ist das Aufstellen von Geldspielgeräten auf solche Orte beschränkt, in denen – wie bei Spiel- und Wettannahmestellen – das Spielen den Hauptzweck bildet, oder bei denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielgeräten unter Wahren der Interessen des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint.
Keine Geldspielgeräte in Tankstellen
Grundsätzlich gilt: Der Schank- und Speisebetrieb muss den Gesamtbetrieb prägen. Wird der Betrieb durch die Tankstelle und den angegliederten Shop geprägt, ist das Aufstellen von Geldspielgeräten nicht möglich, weil die SpielV eine Tankstelle als Aufstellort nicht erlaubt.
Dann ging das Gericht auf den Fall eines Autohofes ein: Wird dessen Gesamtbild optisch durch den Kassenbereich und den Tank-Shop geprägt und wird das Verzehren von Speisen und Getränke vor Ort erst auf den zweiten Blick wahrgenommen, z.B. durch einen räumlich abgetrennten Gastronomiebereich, ist dieses Angebot nur von untergeordneter Bedeutung. Auch wenn der Gastronomiebereich geräumig und das Speisenangebot vielfältig ist, ändert dies nichts daran, dass hierdurch keine Prägung des Gesamtbetriebs erzeugt wird. Wirtschaftliche Kennzahlen wie der Umsatz sind unbedeutend.
Ergebnis
Das Verabreichen von Speisen und Getränken spielt im Autohof nur eine untergeordnete Rolle, weil die gewerblichen Räume nicht durch den Schank- und Speisebetrieb geprägt sind und überwiegend einem anderen Zweck dienen. Die (zuvor rechtswidrig erteilte) Geeignetheitsbestätigung durfte daher rechtmäßig widerrufen werden.