Ministerium führt die Ordnungsbehörden auf Glatteis
Das Hessische Innenministerium widersprach sich in einem Erlass selbst. Die daraufhin getroffene Feststellung eines Hundes als gefährlich musste das VG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.11.2025, Az. 5 K 4461/24.F, auf Rechtmäßigkeit prüfen.
Zuletzt aktualisiert am: 19. Januar 2026

Anmeldung zur Hundesteuer
Der Halter einer „Old English Bulldogge“ mit dem Namen „Jimmy“ meldete den Hund zur Hundesteuer an. Die Ordnungsbehörde beauftragte ein DNA-Gutachten. Dieses kam zu dem Ergebnis, „Jimmy“ sei zu 28 % ein „American Staffordshire Terrier bzw. American Bulldog Mischling“. Die Ordnungsbehörde stufte „Jimmy“ als gefährlichen Hund ein und berief sich auf einen Erlass des Hessischen Innenministeriums (HMdIS) vom Juni 2024, wonach die Vermutung der Gefährlichkeit nicht mehr auf die Phänotypik, sondern auf die DNA des Hundes zu stützten ist. Übersteigt ein Anteil eines gefährlichen Hundes an der DNA 25 %, ist der Mischling als gefährlich anzusehen.
Der Halter von „Jimmy“ ging nicht zum Regenbogen, sondern rief das VG Frankfurt an.
Was sagt die DNA zur Gefährlichkeit eines Hundes aus?
Das HMdIS hatte zuvor im November 2014 entschieden, dass es bei Mischlingen nicht auf den Verwandtschaftsgrad, sondern auf eine Beurteilung der Prägung anhand des äußeren Erscheinungsbildes ankommt. Diese Änderung der Sachlage ist zu vage und unsubstanziiert, um nun auf eine Signifikanz von DNA-Analysen umzuschwenken, befand das VG. Im Jahr 2006 hatte der VGH Kassel entschieden, dass bei Mischlingshunden objektive Anhaltspunkte für eine Gefährlichkeit sprechen müssen. Ungefährlich sei ein Hund ab der Enkel-Generation (F2-Generation) dann, wenn er vom Erbteil seines Vorfahren nicht mehr erkennbar beeinflusst wird. Dabei komme es wiederum darauf an, ob die Merkmale in der äußeren Gestalt in Erscheinung träten. Bei nur entfernt verwandten Mischlingen muss die Ordnungsbehörde diese Prägung durch ein Sachverständigengutachten belegen.
Ergebnis
Das VG hob die Feststellung auf, „Jimmy“ sei ein gefährlicher Hund. „Jimmy“ muss nun durch sein Äußeres überzeugen, dass er nicht gefährlich ist.