Kostenpflicht eines Feuerwehreinsatzes wegen heißer Asche in einer Biotonne?
Ist ein Feuerwehreinsatz kostenpflichtig, wenn heiße Asche in eine Biotonne gefüllt wird und sich daraus ein Brand entwickelt (VG Gießen, Urteil vom 14.01.2026, Az. 2 K 1652/22.GI)?
Zuletzt aktualisiert am: 23. Februar 2026

Brand nach Einfüllen heißer Asche
Nach dem Befüllen einer im Garten stehenden Biotonne mit Kaminasche entzündete sich die Tonne. Das Feuer griff auf einen Freisitz und gelagertes Brennholz über. Auch die Thuja-Hecke des Nachbarn und die aus Kunststoff bestehenden Rollläden eines ca. zehn Meter entfernten Mietshauses wurden durch den Brand beschädigt. Die Freiwillige Feuerwehr bekämpfte den Brand in dreieinhalb Stunden mit zwölf Einsatzkräften, einem Löschgruppenfahrzeug und einem Einsatzleitfahrzeug. Die Gemeinde setzte die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr auf rund 1.700 Euro fest und erließ an den Verantwortlichen einen Kostenbescheid.
Brand fahrlässig verursacht
Der Brand wurde grob fahrlässig verursacht, weil die Kaminasche, die keinen Bioabfall darstellt, in einer Biotonne entsorgt wurde, obwohl sich diese in unmittelbarer Nähe von leicht brennbaren hölzernen Materialien befand, belehrte das Gericht den Betroffenen. Zu welchem Zeitpunkt die Kaminasche in die Biotonne eingefüllt wurde, ist ohne Bedeutung. Es kann mehrere Tage dauern, bis die Asche nicht mehr nachglüht und sämtliche Glutnester erloschen sind, zeigte sich das VG fachkundig. Auch scheinbar erloschene Glutpartikel können bei dem Entnehmen aus dem Kamin durch den unmittelbaren Kontakt mit Sauerstoff wieder auflodern, urteilte das VG schließlich und nahm dem Verantwortlichen damit den letzten Funken Hoffnung.
Wirkt das Einstellen eines Strafverfahrens entlastend?
Als unerheblich bewerte das VG das Einstellen eines Strafverfahrens wegen Brandstiftung. Entscheidungen im Verwaltungsverfahren werden unabhängig von den Feststellungen einer Ermittlungsbehörde nach freier Beweiswürdigung getroffen, stellte das VG fest und klappte den Aktendeckel damit zu.
Ergebnis
Die Kosten für den Feuerwehreinsatz wurden rechtmäßig auf der Grundlage der örtlichen Satzung erhoben.