07.10.2016

Hessen: Toilettenpflicht für Gaststätten soll nach 14 Jahren wieder eingeführt werden

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung plant, für Gaststätten mit Alkoholausschank wieder die Pflicht zur Bereitstellung von Toiletten einzuführen.

Biergartenbetrieb

Neu eröffnete Gaststätten mit Alkoholausschank müssen in Hessen künftig eine Gäste-Toilette zur Verfügung stellen, so der Entwurf des Ministeriums zur Änderung der Hessischen Bauordnung, welcher in den Landtag eingebracht wurde. 

Zahlreiche Beschwerden nach Streichung der Pflicht führten zu diesem Ergebnis.

„In diesem Punkt auf Freiwilligkeit zu setzen, hat sich nicht bewährt“, so das Ministerium. „Das Ergebnis waren zahlreiche Beschwerden sowohl von Gästen als auch von Anwohnern von Kneipen. Dabei sollte es selbstverständlich sein, beim Ausschenken von Bier oder anderen Alkoholika auch die Möglichkeit zu bieten, die harntreibenden Flüssigkeiten mit Anstand wieder loszuwerden. Gaststätten müssen daher künftig eine Unisex-Toilette bereitstellen“.

Die Vorschrift soll nur für neue Gaststätten gelten. Bestehende genießen Bestandsschutz, der erst bei wesentlichen Umbauten erlischt. Die Toilettenpflicht entfällt außerdem, wenn lediglich nicht alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort angeboten werden: „Der Bäcker, wo man auch einen Kaffee bekommt, muss jetzt nicht den Installateur rufen“. In der Praxis hat sich der Wegfall der Toilettenpflicht nur dann als problematisch erwiesen, wenn Alkohol ausgeschenkt wurde“, so das Ministerium.

 

Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)