07.09.2020

Wie gehen die Gaststätten mit der Corona-Verordnung um?

Nach den Corona-Verordnungen der Bundesländer müssen Gäste in Gaststätten ihre persönlichen Daten angeben und Hygienevorschriften beachten. Wie gehen die Gastwirte damit um? Wir besuchten drei Gaststätten in NRW, aktuell dem Land mit den meisten Corona-Infektionen in Deutschland.

Gaststätten Umgang mit Corona-Verordnung

Test in drei Gaststätten

Wir suchten drei Gaststätten in Höxter, Warburg und am Diemelsee auf, um in Erfahrung zu bringen, wie die Gastwirte mit den persönlichen Daten der Gäste umgehen, die diese nach den Corona-Verordnungen der Bundesländer angeben und hinterlassen müssen.

Welche Regelungen treffen die Corona-Verordnungen?

Die einfache Rückverfolgbarkeit ist sichergestellt, wenn […] der Betriebsinhaber […] alle anwesenden Personen mit deren Einverständnis mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie – sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt – Zeitraum des Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt. Die personenbezogenen Daten sind nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten, insbesondere vor dem Zugriff Unbefugter zu sichern und nach Ablauf von vier Wochen vollständig datenschutzkonform zu vernichten.

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Gaststätte in Höxter

In der aufgesuchten Gaststätte in Höxter sollten wir am Eingang klingeln und erst nach Aufforderung eintreten. Nach einer Wartezeit von mehreren Minuten standen wir immer noch vor der Tür, gingen danach, ohne angesprochen zu werden, an dem Gastwirt und dem Personal vorbei und suchten uns selber einen Tisch. Am Tisch sitzend wurden wir zwar nach unserer Bestellung gefragt, ein Formblatt zur Angabe unserer Daten aber nicht ausgehändigt. Das Formblatt holten wir uns später selber an der Theke, füllten es aus und legten es auf den Tisch. Dort blieb es bis zum Verlassen der Gaststätte unbeachtet vom Chef und dem Personal liegen. Die Formblätter der anderen Gäste lagen ausgefüllt und für jedermann sichtbar auf den Tischen. Es wäre leicht gewesen, die Daten einzusammeln oder abzufotografieren.

Angesprochen auf unsere Beobachtungen erklärte der Gastwirt, neben der alltäglichen Bürokratie sei das Erheben der Kundendaten eine zusätzliche Erschwernis, für die er nicht genug Personal habe. Das Ordnungsamt wohl auch nicht, denn bisher sei niemand zur Kontrolle im Haus gewesen.

Gaststätten Umgang Corona-Verordnung
Offen ausliegende Anwesenheitsliste.

Gaststätte in Warburg

„Ab hier gilt […]“, wurden wir in der Gaststätte in Warburg begrüßt. Der Gastwirt hatte sich offenbar für eine andere Lösung als das Ausfüllen von Formblättern, die man sich selbst beschaffen musste, entschieden: Der Gast sollte sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Ob er das auch wirklich tat, wurde nicht überprüft. Bei Verlassen des Lokals war die Anwesenheitsliste gut gefüllt. Nicht nur die Gäste, auch zufällig an der Gaststätte vorbei gehende Passanten konnten Einblick in die Anwesenheitsliste nehmen.

Gaststätten Umgang Corona-Verordnung
Die ideale Fundgrube für persönliche Daten.

Nun stellten wir den Gastwirt und das Personal auf die Probe: Ohne Mundschutz gingen wir durch das Lokal und rechneten jederzeit mit einer Verwarnung, die aber ausblieb. Unser maskenloser Ausflug interessierte nicht.

„Kümmern Sie sich mal um das Bewirten der Gäste“, erwiderte der Gastwirt auf unsere Beobachtungen angesprochen. „Bin ich die Maskenpolizei und das Kindermädchen für die Kunden? Soll sich das Ordnungsamt darum kümmern, die leben doch von meinen Steuern“.

Gaststätte am Diemelsee

Nach diesen niederschmetternden Erfahrungen erhofften wir uns von dem Besuch einer Gaststätte am Ufer des Diemelsees nicht viel – und wurden positiv überrascht.

Unterhalb eines Biker-Treffs direkt am Uferweg gelegen ist nicht nur die Lage einmalig, sondern auch der Umgang mit den Hygienevorschriften:

  • Der Zugang zur Gaststätte ist mit einer Absperrung verwehrt.
  • Man muss klingeln wird nur mit einer Maske sowie Reservierung eingelassen und umgehend zum Tisch geführt.
  • Unangemeldete Gäste werden abgewiesen, es sei denn, es ist noch genug Platz vorhanden.
  • Unter Aufsicht des Personals desinfiziert man sich die Hände.
  • Die Formulare zum Erheben der persönlichen Daten der Gäste sowie die gebrauchten Kugelschreiber sammelt man nach dem Ausfüllen ein.
  • Gebrauchte Schreibgeräte behandelt man mit Desinfektionsmitteln.
  • Auf der Toilette standen ausreichend Desinfektionsmittel bereit.
  • Wer die Gaststätte verlassen wollte, wurde „ausgetragen“, d.h. die entsprechende Uhrzeit auf den Erhebungsbogen notiert.

Nach dem Verlassen des Lokals konnten wir von außen noch beobachten, wie unser Tisch und die Stühle mit Desinfektionsmittel behandelt wurden.

„Der Staat sind wir“, erklärte der Chef de Rang. „Wir dürfen nicht von anderen verlangen, was wir nicht selber leisten wollen“. Das Fährhaus am Diemelsee hat uns nicht nur kulinarisch, sondern auch im Umgang mit den Hygienevorschriften zu Corona vollends überzeugt. Wer diese Einstellung hat, braucht kein Ordnungsamt als Oberaufseher.

Ergebnis

In zwei von drei Fällen hat das Ordnungsamt die Gastwirte die Hygienevorschriften allein interpretieren lassen. Das Virus kennt keine Ferien und nutzt den Schlendrian, egal an welchen Orten und Stellen, erbarmungslos aus. Seien Sie wachsam und kontrollieren Sie die Gastwirte in Ihrem Zuständigkeitsbereich.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)