Ersatzzwangshaft bei Verstoß gegen das Rückkehrverbot?
Ein der gemeinsamen Wohnung verwiesener Ehepartner zahlte das festgesetzte Zwangsgeld nicht. Nach erfolglosen Vollstreckungsversuchen beantragte die Ordnungsbehörde Ersatzzwangshaft (VG Düsseldorf, Beschl. vom 07.05.2025, Az. 18 M 135/24).
Zuletzt aktualisiert am: 28. Juli 2025

Nichtzahlung des Zwangsgeldes
Polizeibeamte wurden zu einem handgreiflichen Ehestreit gerufen. Ein Ehepartner musste blutüberströmt in das Krankenhaus verbracht werden. Der Täter wurde zunächst mündlich befristet der Wohnung verwiesen. Später ordnete die Ordnungsbehörde unter Androhung eines Zwangsgeldes eine Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot an. Weil dieses missachtete wurde, wurde das Zwangsgeld festgesetzt. Wegen erfolgloser Versuche, das Zwangsgeld beizutreiben, beantragte die Ordnungsbehörde die Ersatzzwangshaft.
Die Voraussetzungen der Ersatzzwangshaft
Das VG sah die Voraussetzungen für eine Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot als erfüllt an. Auch gegen die Androhung des Zwangsgeldes hatte das Gericht keine Bedenken und prüfte sodann, ob der Tatbestand für das Anordnen der Ersatzzwangshaft vorliegt:
- Wurde die pflichtige Person mit der Androhung des Zwangsgeldes auch auf die Möglichkeit der Ersatzzwangshaft bei Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes hingewiesen?
- Ist die Festsetzung des Zwangsgeldes bestandskräftig?
- Hat sich das festgesetzte Zwangsgeld einschließlich der aufgrund der durch die Vollstreckungsmaßnahmen angefallenen Kosten als uneinbringlich erwiesen?
- Gibt es Gründe, die gegen die Anordnung der Ersatzzwangshaft sprechen?
Weil auch diese Voraussetzungen vorlagen, kam das VG zum Kern des Streitverfahrens:
Für welche Dauer wird Ersatzzwangshaft angeordnet?
Bei einer Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot berücksichtigt das Gericht, dass diese zum Schutz herausragender Rechtsgüter, d.h. des Lebens und der Gesundheit einer bedrohten Person, ergangen ist.
Das VG entschied, dass bei einem einmaligen Verstoß eine Ersatzzwangshaft von wenigen Tagen angemessen ist.
Ergebnis
Das VG ordnete Ersatzzwangshaft für 2 Tage an und stellte einen Haftbefehl zur Vollstreckung aus. Dieser wird erst dann der Polizei übersandt, wenn der Gerichtsbeschluss rechtskräftig geworden ist.