26.05.2020

Corona: Deutschland in der Phase der Lockerungen

Nach der Vollbremsung des privaten, wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens befindet sich unserer Land in der Phase, die Beschränkungen nach und nach aufzuheben.

Corona Lockerungen

Einleiten der Lockerungen

Corona Lockerungen
Kontaktbeschränkungen werden gelockert.

Die Bundesregierung und die Länder beschlossen am 6. Mai 2020 Lockerungen der Maßnahmen zum Bekämpfen der Corona SARS 2 Covid-19 Pandemie. Es wurde vereinbart

  • die Kontaktbeschränkungen grundsätzlich bis zum 5. Juni 2020 zu verlängern; nunmehr dürfen sich auch Angehörige aus zwei Haushalten treffen dürfen,
  • unabhängig von ihrer Größe dürfen Verkaufsstellen unter Beachten von Hygienemaßnahmen wieder öffnen dürfen,
  • abhängig von den regionalen Besonderheiten in den Ländern werden Hotels, Gaststätten und Restaurants schrittweise geöffnet,
  • Großveranstaltungen sind weiterhin in allen Ländern bis zum 31. August 2020 untersagt, wobei schrittweise Kulturveranstaltungen unter Beachten von Hygienemaßnahmen zugelassen werden dürfen,
  • ebenfalls regional unterschiedlich können kulturelle Veranstaltungen wieder erlaubt werden, dies gilt auch für sportliche Aktivitäten im Rahmen des Breiten- und Leistungssports,
  • außerdem waren sich der Bund und die Länder einig darin, Schulen und Kitas wieder zu öffnen.

Beschlüsse sind nicht bindend

Die getroffenen Beschlüsse sind Absichtserklärungen und binden die Länder nicht. Erst die Verordnungen der Länder und Allgemeinverfügungen (auch der Kommunen) auf der Grundlage des § 32 Satz 1 IfSG bzw. § 28 Abs. 1 IfSG binden die Bürger und sind von ihnen einzuhalten, sofern sie nicht nichtig und vollziehbar sind. Die Vorschriften sind (Vollziehbarkeit/ Rechtmäßigkeit unterstellt) von den Bürgerinnen und Bürgern.

Verständlicher Unmut der Bürger

Obwohl jeder Schüler mittlerweile ganz tief in der Mathematik, Physik oder Geschichte eintauchen muss, fehlen in den Lehrplänen die Grundlagen des Rechts. Den Begriff des „Föderalismus“ können 90% der Bürger nicht erläutern. Somit ist es kein Wunder, wenn diese die unterschiedlichen Inhalte der Corona Verordnungen der Länder als Uneinigkeit und Streit der Politik verstehen und nicht als angemessene Reaktion auf unterschiedliche Infektionszahlen. Beispielsweise wurden in Mecklenburg-Vorpommern 763 Coronafälle registriert, in Bayern hingegen 34.345 (Stand: 23.05.2020).

Aus diesem Grund unterscheiden sich die Beschränkungen der Grundrechte in den Ländern weiterhin zum Teil signifikant. Einige Länder haben ihre Verordnungen innerhalb von zwei Wochen sechs Mal geändert. Es entsteht daher sehr schnell Unsicherheit und Unverständnis.

Die Rolle der Gesundheitsämter und Ordnungsbehörden

Jeder Verwaltungsmitarbeiter, der sich aus den verschiedensten Gründen in einem Gesundheitsamt vorstellen musste, hat sich mit einer dezidierten Meinung von dem netten Personal der Behörde verabschiedet. Nun steht das Gesundheitsamt zusammen mit den Ordnungsbehörden im Epizentrum der Infektionsbekämpfung. Aus dem Stand mussten mit wenig Personal Infektionsketten nachverfolgt und ermittelte Ausscheider in Quarantäne geschickt werden. Diese Herkulesaufgabe war nur mit Hilfe von Tausenden Medizinstudenten zu stemmen. Den Ordnungsbehörden wurde die Aufgabe übertragen, das Einhalten der Bestimmungen der Corona Verordnungen zu überwachen. Es lief praktisch kein Bericht zu Corona im Fernsehen, in dem keine Mitarbeiter der Ordnungsbehörden im Außendienst zu sehen waren. Wir hoffen, dass künftig die Aufgaben der Ordnungsbehörden und der Gesundheitsämter völlig neu bewertet werden.

Wie geht es weiter?

Die Frage aller Fragen ist, ob es eine zweite Infektionswelle geben wird. Die Epidemiologen sind sich mehrheitlich einig, dass so kommt. In diesem Fall wird es wahrscheinlich nicht mehr zu einem landesweiten Shutdown kommen, sondern zu begrenzten regionalen Maßnahmen.

Das Land Thüringen wird diesen Weg beschreiten. Alle landesweiten Beschränkungen zum Eindämmen der Pandemie werden bald aufgehoben. Es ist dann die Aufgabe der Kommunen, bei Neuinfektionen angemessen zu reagieren.

Herausforderung für die Redaktion

Weil die Redaktion für alle Bundesländer schreibt, ist es auch für uns eine Herausforderung, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Bevor ein Text vom Autor fertig gestellt und vom Verlag verarbeitet wurde, ist er schon veraltet.

Aus diesem Grund können wir Ihnen trotz aller Bemühungen, möglichst auf dem neuesten Stand zu sein, nur einen Überblick über den aktuellen Rechtsstand geben. Wir bitten aus diesem Grund um Verständnis.

Wir stellen Ihnen die wichtigsten Urteile vor, damit sie in der Lage sind, rechtssicher die Maßnahmen zu treffen, die vor Gericht Bestand haben und gleichzeitig die Weiterverbreitung der Infektionen stoppen können.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)