28.07.2021

Corona: Bundesnotbremse außer Kraft getreten

Am 30. Juni sind die im April beschlossenen bundesweit einheitlichen Schutzmaßnahmen entfallen.

Bundesnotbremse außer Kraft

Umstritten, aber hoch wirksam

Die mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.04.2021 eingeführten inzidenzabhängigen Maßnahmen haben rückblickend ihre Wirkung nicht verfehlt. Lag die 7-Tage-Inzidenz zu dieser Zeit bei rund 165, ist diese ausgehend vom 28. April (Inzidenz 169) bis zum 30. Juni auf 5 gesunken.

Gesetz noch nicht geändert

Mit Zeitablauf entsprechend § 28b Abs. 10 IfSG sind am 30. Juni die einheitlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen außer Kraft getreten.

Dennoch hat der Bundestag den § 28b IfSG noch unverändert gelassen und nicht gestrichen. Sollte es erforderlich sein, nochmals so hart durchzugreifen und die Landespolitiker und die sorglose Bevölkerung zur Ordnung zu rufen, lassen sich die einheitlichen Schutzmaßnahmen mit einer Änderung des § 28b Abs. 10 IfSG erneut aktivieren.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)