07.02.2017

Ruheforst ist in, Friedhof out?

2012 beschloss die Stadt Hechingen einen Bebauungsplan, der für ein Waldgebiet ein „Sondergebiet Friedhof“ festsetzte. Im Mai 2013 war der Ruheforst mit kleinem Parkplatz, Hinweistafeln, Andachtsplätzen und Kunstobjekten fertig und sollte eröffnet werden. Dagegen machte aber ein Nachbar mobil, der in ferner Zukunft ein Wellness-Hotel der Spitzenklasse auf seinem Grund errichten wollte. Er zog zwar ohne Erfolg vor Gericht, aber kritische Stimmen mehren sich.

Ruheforst

Mit Normenkontrollverfahren gegen Ruheforst

Der Nachbar wendete sich gegen den Bebauungsplan. Auf seinen Grundstücken waren nach den bauplanerischen Festsetzungen Hotel- und Wellnesseinrichtungen sowie Wochenend- und Ferienhäuser zulässig.  Er trug vor, seine privaten Belange seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Der Betrieb eines Ruheforsts vertrage sich nicht mit einem Hotel der Spitzenklasse. Kein Gast werde ein Zimmer in einem Hotel buchen, das unmittelbar neben einem Friedhof liege. Die Hotelgäste könnten die Fahrzeuge der Trauergäste deutlich erkennen. Dies sei mit der Freizeit- und Urlaubstimmung der Gäste eines Hotels unvereinbar.

Der VGH Mannheim wies die Normenkontrollklage ab. Der Ruheforst störe den Hotelbetrieb nicht. Die Revision ließ der VGH nicht zu. Die daraufhin eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde des zukünftigen Hoteliers blieb erfolglos.

Problemfall Ruheforst

Auch wenn eine Waldbestattung idyllisch wirkt, gibt es trotzdem ernst zu nehmende Bedenken:

  • Totenasche darf nicht geteilt werden. Daher sind in ihr zum Beispiel auch Schwermetalle und Reste aus Implantaten zu finden. Um das Grundwasser und den Waldboden zu schützen, werden daher mancherorts nur witterungsbeständige Urnen verwendet, die Anzahl der Urnen verringert und die Wasserqualität ständig kontrolliert.
  • Wer beseitigt Sturmschäden? Wer saniert den Ruheforst nach Ablauf der Nutzungszeit?
  • Verstoßen Kommunen gegen das Örtlichkeitsprinzip?
  • Es bestehen Risiken für die Sicherheit, zum Beispiel durch die einsame Lage
  • Mangelnde Barrierefreiheit für gehbehinderte Angehörige kann ein Problem sein
  • Es kann negative Auswirkungen auf das Wild haben.

Wie man sieht, geht es auch in puncto Ruheforst nicht immer beschaulich zu.

Wichtige Details zum Thema „Friedhof und Bestattung“ mit zahlreichen Praxistipps, Beispielen und Hinweisen zur Rechtsprechung finden Sie im Friedhofs- und Bestattungswesen.

Autor*in: Astrid Hedrich (Rechtsanwältin und Dozentin in Augsburg. Beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht.)