21.01.2015

Vergabehandbuch aktualisiert: Jetzt gelten neue EFB-Formulare für öffentliche Vergaben

Grundlage für die Vergabe von Öffentlichen Aufträgen sind neben der Vergabeverordnung ( je nach Auftrag VOB, VOL oder VOF) außerdem noch die Vergabehandbücher (VHB).

EFB-Preis-Blaetter

Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist unverändert seit 2012 gültig. Die gültige Fassung des VHB für Öffentliche Bauaufträge ist die Ausgabe 2008. Zu dieser Ausgabe erfolgen jedoch mehrere  elektronische Austauschlieferungen.

Mit der Aktualisierung im August 2014 wurden zahlreiche Formblätter und Richtlinien des VHB (Vergabehandbuch) überarbeitet. Die Aktualisierungen gehen z.T. auf die Rechtsprechung zurück. So wurden z.B. die Bewerbungsbedingungen angepasst. Der Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen (510) wurde an die Rechtsprechung der letzten Jahre angepasst und soll die Kooperationspflicht betonen. Insgesamt mussten 14 Formblätter angepasst werden.

Die neuen Richtlinien und Formblätter sind gemäß dem Erlass ab dem 1. November 2014 für Baumaßnahmen des Bundes verbindlich anzuwenden.

Die öffentlichen Auftraggeber sind angehalten, Angaben genau zu prüfen. Haben Sie viel Zeit in das Erstellen eines Angebots gesteckt, ist es ärgerlich, wenn es wegen veralteter oder unvollständiger Formblätter nicht in die Wertung genommen wird.

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Die brandneue Version „WEKA EFB-Preis-Formblätter“ enthält jetzt wieder alle aktuellen Formblätter. Alle Inhalte wurden geprüft und analog den neuen Richtlinien des Vergabehandbuch überarbeitet.

Die ergänzenden Formblätter (alt EFB-Preis) 221 bis 223 bleiben bestehen und gehören unverändert weiterhin zu den Vergabeunterlagen.

Die neuen Richtlinien und Formblätter sind gemäß dem Erlass ab dem 1. November 2014 für Baumaßnahmen des Bundes verbindlich anzuwenden. Soweit die Formblätter für elektronische Vergabeverfahren in die e-Vergabeplattform umzusetzen sind, ist die Anwendung ab dem 1. Februar 2015 vorzusehen

Autor*in: WEKA Redaktion