15.09.2022

Arbeitszeiterfassung ist nun Pflicht

Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt entschieden. Doch was bedeutet das Urteil für die Baubranche? Lesen Sie dazu mehr in unserem Beitrag.

Arbeitszeiterfassung

Die Stechuhr ist in Deutschland zurück. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt sind deutsche Arbeitgeber nun verpflichtet die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Bisher gab es noch keine Pflicht zur kompletten Arbeitszeiterfassung, nur Überstunden und Arbeit am Sonntag musste dokumentiert werden. Das ändert sich nun.

Aktuelles/ BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht zu Arbeitszeiterfassung mit dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Bereits im Mai 2019 hat der EuGH (Rs. C-55/18) entschieden, dass die Arbeitszeit genau erfasst werden muss. Bislang hat Deutschland die EuGH-Vorgabe auf die lange Bank geschoben und das Arbeitszeitgesetz noch nicht angepasst. Das Urteil vom 13.09.2022 schafft nun klare Fakten.

Darüber hinaus sind Arbeitgeber nach ArbSchG §3 Abs. 2 Nr. 1 dazu verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

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Arbeitszeiterfassung

Autor*in: WEKA Redaktion