20.02.2019

Lithium-Batterien: IATA-Leitfaden wurde aktualisiert

Lithium-Batterien gelten bei der Beförderung als Gefahrgut. Daher müssen nach dem internationalen Transportrecht spezielle Gefahrgutvorschriften beachtet werden. Die Lufttransportvereinigung IATA (International Air Transport Association) möchte zur sicheren Umsetzung der Vorgaben beitragen. Sie hat dazu nun ihren Leitfaden „Lithium Battery Guidance Document“ auf den neuesten Stand gebracht.

Booklet

Lithium-Batterien sind heute in vielen Bürogeräten oder Elektrowerkzeugen zu finden. Aufgrund ihres hohen Energiegehalts werden sie bei der Beförderung als Gefahrgut angesehen. Aber auch die Frachtmenge oder die Größe der Verpackungseinheiten sind wichtige Kriterien. Wer also Batterien mit Lithiumtechnologie transportiert, hat eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Insbesondere für die Luftfracht gelten spezielle Regeln, um Beschädigungen und dadurch mögliche Brände zu vermeiden.

Lithium-Batterien sicher transportieren

Das Regelwerk wird zunehmend komplexer, so dass man auch leicht mal den Überblick verlieren kann. Um den Versendern und Spediteuren die Aufgabe zu erleichtern, veröffentlicht die IATA schon seit geraumer Zeit ihren Leitfaden „Lithium Battery Guidance Document“. Dieser fasst die Luftfrachtvorschriften für Lithium-Batterien zusammen und ergänzt sie mit Praxisbeispielen.

Das Dokument stützt sich auf die Bestimmungen der 2019-2020 – ICAO (Technischer Hinweis für die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf dem Luftweg) und der 60. Auflage der IATA Gefahrgutverordnungen (DGR).
Die Bestimmungen der DGR bezüglich Lithium-Batterien finden sich auch in den IATA Versandrichtlinien (LBSG).

Neben dem Inhalt der DGR verfügt das LBSG über zusätzliche Klassifizierungs-Flussdiagramme und eine detaillierte Verpackung sowie Dokumentationsbeispiele für Lithium-Batterien.

Ziel ist es, Leitlinien für die Einhaltung der Bestimmungen zur Verfügung zu stellen, die gemäß DGR für den Lufttransport von Lithium-Batterien gelten. Im Einzelnen liefert das Dokument folgende Inhalte:

  • Definitionen
  • Klassifizierung (einschließlich Klassifizierungs-Flussdiagramme)
  • Verbote
  • Beschränkungen
  • Häufig gestellte Fragen
  • Zusätzliche Informationen
  • Abkürzungen, Akronyme, Symbole

Luftfahrt-Bundesamt informiert über Schulungspflichten

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat eine „Bekanntmachung über die Beförderung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr und die Anforderungen an die Schulung der betroffenen Personen” veröffentlicht.

Die Veröffentlichung in den „Nachrichten für Luftfahrer” löst eine Bekanntmachung von 2016 ab. Das neue Dokument legt u.a. 17 Personalkategorien und dafür jeweils die zutreffenden Inhalte der Schulung fest.

Diese Schulungen müssen grundsätzlich Folgendes umfassen:

  • eine allgemeine Einweisungsschulung, die als Ziel hat, sich mit den Bestimmungen der ICAO T.I. vertraut zu machen
  • einen aufgabenbezogenen Teil, der sich an den Anforderungen des Aufgabenbereichs der zu schulenden Person orientiert
  • einen sicherheitsbezogenen Teil, der die von gefährlichen Gütern ausgehenden Gefahren, die sichere Abfertigung von gefährlichen Gütern und Notfallmaßnahmen umfasst
Autor*in: WEKA Redaktion