22.07.2022

Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten

Sie wollen sich auf die Erst- oder Wiederholungsprüfung zum Gefahrgutbeauftragten vorbereiten oder suchen nach Informationen für Ihre Gefahrgutbeauftragten in spe? Da sind Sie hier richtig. Alles Wichtige zur Schulung und Prüfung Gefahrgutbeauftragter lesen Sie hier.

Zertifikat

Was für eine Schulung brauchen Sie?

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt vor, dass Mitarbeiter erst nach erfolgreicher Schulung und Prüfung als Gefahrgutbeauftragte in einem Unternehmen gelten. Sie schreibt den Besuch einer Grundschulung vor. Diese Schulung besteht aus mehreren Modulen: dem allgemeinen Teil und einem oder mehreren der besonderen Teile (Straße, Schiene, Binnenschiffs- und Seeverkehr).

Tipp

Sie als Gefahrgutbeauftragter in spe müssen diese Schulung für alle Verkehrsträger absolvieren, für die Sie in Ihrem Unternehmen verantwortlich sind. „Nur Straße“, sagen Sie jetzt vielleicht. Aber prüfen Sie genau: Was tun Sie, wenn im nächsten Quartal ein neuer Kunde in Übersee per Schiff beliefert werden soll?

Wer kann und wer darf schulen?

Eine gute Adresse, wenn Sie nach einem Schulungsanbieter suchen, ist Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK). Denn dort müssen Sie sich ohnehin melden, um nach der Schulung die Prüfung zu absolvieren.

Eine Aufgabe der IHKs ist es, die Lehrgangsanbieter zu prüfen und ihnen – wenn sie geeignet sind – die Zulassung für die Gefahrgutbeauftragtenschulung zu erteilen. Die Kammern veröffentlichen Listen mit den zugelassenen Anbietern. Nur bei Ausbildungsstätten mit dieser IHK-Zulassung erhalten Sie den Schulungsnachweis, der zur Teilnahme an der Prüfung berechtigt.

Tipp: Auszeit vom Tagesgeschäft für die Dauer der Schulung Gefahrgutbeauftragter

Sie müssen die Schulung nicht an Ihrem Wohnort, noch nicht einmal in Ihrem Kammerbezirk absolvieren. Wer die Reisekosten nicht scheuen muss, profitiert von einer kleinen „Auszeit“ vom Tagesgeschäft und kann sich – zumindest für die Dauer der Schulung – tatsächlich auf das Gefahrguttraining konzentrieren.

Die Gefahrgutansprechpartner in den IHKs finden Sie auf derInternetseite des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK).

Inhalte der Schulung Gefahrgutbeauftragter

Gegenstand der Schulung des ersten Verkehrsträgers und jedes weiteren Verkehrsträgers müssen insbesondere folgende Sachgebiete sein:

  • Aufbau und Systematik der besonderen Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport
  • Verantwortliche und Verantwortlichkeiten der am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen
  • Besonderheiten der Klassifizierung (freigestellte Güter und [bedingt] freigestellte Beförderungen)
  • Dokumentation (Inhalt und Verwendung der Begleitpapiere)
  • Anforderungen zur Beförderung an Fahrzeuge, Container, Tanks (insbesondere Zulassung, Prüfung und Kodierung)
  • Besonderheiten bei Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbenen Tafeln
  • Durchführung der Beförderung (insbesondere Versandarten, Verpacken, Befüllen, Beladen, Entladen, Ladungssicherung, Sicherheitsanforderungen und Beförderungsausrüstung)

Anmeldung zur Prüfung Gefahrgutbeauftragter

Haben Sie die Schulung absolviert, melden Sie sich mit dem Schulungsnachweis bei einer IHK zur Prüfung an – erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den angebotenen Prüfungsterminen, damit zwischen Schulung und Prüfung nicht zu viel Zeit vergeht. Sie können die Prüfung für einen bis drei Verkehrsträger absolvieren.

Was erwartet Sie bei der Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten?

Sie absolvieren eine schriftliche Prüfung, die sich aus Multiple-Choice-Fragen, offenen Fragen und mindestens fünf Fallbeispielen (verknüpfte Fragen) zusammensetzt. Absolvieren Sie die Prüfung für einen Verkehrsträger, haben Sie 90 Minuten Zeit, für jeden weiteren kommen 45 Minuten dazu.

Die gute Nachricht zum Schluss: Die Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie 50 Prozent der maximal erreichbaren Punkte erzielen. Sollten Sie das nicht schaffen, dürfen Sie die Prüfung noch einmal wiederholen. Wer dann immer noch an der 50-Prozent-Hürde scheitert, muss allerdings vor der nächsten Prüfung erneut eine Schulung besuchen.

Die prüfende IHK stellt – abhängig von der jeweilig gewählten Verkehrsträgerkombination – die Fragebögen aus diesem Fragenkatalog zusammen. Auch die Gewichtung zwischen den einzelnen Teilen hängt von der jeweiligen Prüfungskombination ab. Sie können sich aber darauf verlassen, dass nur Fragen aus dem Fragenkatalog auf Ihrem Prüfungsbogen stehen werden.

Zur Prüfung dürfen Sie nur die entsprechenden Vorschriften mitnehmen, also versuchen Sie, die Fragen unter Zuhilfenahme der Vorschriften zu beantworten.

Der Fragenkatalog ist in die Teilbereiche unterteilt:

  • nationale Rechtsvorschriften
  • Verkehrsträgerübergreifender Teil
  • Straße
  • Eisenbahn
  • Binnenschifffahrt
  • See

Einmal Gefahrgutbeauftragter – immer Gefahrgutbeauftragter?

Spätestens wenn Sie nach bestandener Prüfung die „Schulungsbescheinigung“ Ihrer IHK in den Händen halten, werden Sie auf der Urkunde einen wichtigen Hinweis entdecken: die Gültigkeitsdauer! Fünf Jahre dürfen Sie als Gefahrgutbeauftragter arbeiten. Dann müssen Sie bei einer Verlängerungsprüfung Ihr Wissen erneut unter Beweis stellen.

Diese Prüfung ist nur noch halb so umfangreich und es steht Ihnen auch nur die Hälfte der Zeit zur Verfügung. Eine erneute Schulung ist nicht erforderlich. Je nachdem, wie viel Sie mit Gefahrgut zu tun hatten, kann ein freiwilliges Prüfungsvorbereitungstraining sinnvoll sein.

Autor*in: Joachim Boenisch