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Neuer REPowerEU-Fahrplan für den Totalausstieg aus russischer Energie

Mit dem überarbeiteten REPowerEU-Fahrplan legt die EU-Kommission den Fokus auf einen vollständigen Ausstieg aus russischen Energieimporten bis 2027. Nationale Pläne sollen noch im Jahr 2025 folgen.

REPowerEU-Fahrplan l

Bereits 2022 hatte die Europäische Union mit dem ursprünglichen REPowerEU-Plan erste Maßnahmen zur Reduktion der Energieabhängigkeit von Russland angestoßen. Damals konnte der Anteil russischer Gasimporte von 45 % auf rund 19 % gesenkt werden. Ab dem Jahr 2024 stieg der Importanteil wieder an. Grund genug, einen neuen, deutlich verschärften Fahrplan am 06.05.2025 vorzulegen.

Zentrale Maßnahmen im Überblick:

Ziel ist der vollständige Ausstieg aus russischer Energieversorgung, ohne die Versorgungssicherheit oder Marktstabilität zu gefährden.

  1. Gas
  • Totalausstieg bis Ende 2027
  • Verbot neuer Vertragsabschlüsse mit russischen Lieferanten
  • Abschaffung aller Spotmarktimporte bis Ende 2025
  • Einführung einer Rückverfolgbarkeitspflicht für Gasquellen auf dem EU-Markt
  1. Öl
  • gezielte Maßnahmen gegen die sogenannte russische Schattenflotte, mit der Sanktionen systematisch umgangen werden
  • verstärkte Kontrolle der Lieferketten und Versicherungsauflagen
  1. Kernenergie
  • keine neuen Verträge mit Russland über Uran, angereichertes Uran oder sonstige nukleare Materialien
  • schrittweise Diversifizierung der Bezugsquellen für Kernbrennstoffe

Was bedeutet das konkret?

Versorgungssicherheit und Resilienz werden künftig nicht nur durch technische Kapazitäten, sondern auch durch Vertragsstrategien und Herkunftsnachweise bestimmt.

Gasversorger, Kraftwerksbetreiber und Großabnehmer müssen ihre Lieferverträge und Beschaffungsstrategien kurzfristig überprüfen und mittelfristig vollständig umstellen. Industrieunternehmen mit gasbasierten Prozessen sollten mögliche Preis- und Versorgungsrisiken durch strategische Diversifizierung abfedern. In allen betroffenen Sektoren wird Transparenz über Herkunft und Transportwege zur neuen regulatorischen Anforderung.

Weitere Informationen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_3131

Die Mitgliedsstaaten sind nun aufgefordert, bis Ende 2025 eigene nationale Fahrpläne vorzulegen.

Autor*in: Sandra Mähliß

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