01.04.2021

Energielabel: Alles über die neuen Etiketten für Elektrogeräte

Die neuen Energielabels für Elektrogeräte sind gestartet. Die Angaben mit den vielen Plus-Zeichen wurden durch eine einfache Skala von A bis G ersetzt. Was sich darüber hinaus noch ändert und warum sich die alten Label nicht einfach in die neuen Effizienzklassen übertragen lassen, lesen Sie in diesem Beitrag.

Energielabel für Elektrogeräte haben sich geändert

Die „neuen“ Energielabel gibt es für die folgenden vier Produktkategorien:

  • Kühlschränke und Gefriergeräte
  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • Fernsehgeräte (sowie andere externe Bildschirme)
  • Leuchtmittel und Lampen mit fest eingebauten Lichtquellen,
  • andere Produktgruppen (etwa Haushaltsbacköfen, Klimageräte, Warmwasserbereiter und -speicher) werden im Laufe der kommenden Jahre bis spätestens 2030 umgestellt.

So sieht das neue Energielabel aus

Das neue EU-Energielabel, hier ein Beispiel für eine Waschmaschine.
Das neue EU-Energielabel, hier ein Beispiel für eine Waschmaschine.

Am Label fallen ein neuer QR-Code sowie überarbeitete Icons sofort ins Auge (siehe Bild). Die wichtigste Änderung besteht aber darin, dass zu einer einfacheren Skala von A bis G zurückgekehrt wird. Mit „A“ dürfen sich die Geräte schmücken, die sehr energieeffizient sind; „G“ steht für unverhältnismäßig viel Energieverbrauch.

Diese Einteilung gab es schon früher. Energieeffizientere Geräte führten allerdings zu einer Erweiterung der „alten“ Skala mit einem, zwei oder drei Plus-Zeichen. Künftig sollen die Kriterien laufend nachgebessert werden, sodass „A“ dauerhaft für die beste Energieeffizienzklasse steht.

Einordnung der „alten“ Energieeffizienzlabel in neue Gruppen

Die EU-Kommission hat beschlossen, die Richtlinie entsprechend anspruchsvoll zu gestalten. Damit sollte vermieden werden, dass der technische Fortschritt und effizientere Geräte die EU-Richtlinie innerhalb weniger Jahre wieder überholen. Das neue europäische Energielabel ist so streng, dass effiziente Produkte und effiziente Elektrogeräte der alten Klasse A+++ nicht in die neue Energieeffizienzklasse A umgruppiert werden können. Diese Elektrogeräte erreichen je nach Kategorie bestenfalls die neue Energieeffizienzklasse B, C oder D.

Auch die Messmethoden haben sich geändert. Sie sollen die Energieeffizienz realistischer abbilden. Bei Kühlschränken beispielsweise fallen die verbrauchten Kilowattstunden höher als bisher aus, da die Prüfung nun die alltägliche Nutzung der Geräte berücksichtigt. Die Kilowattstunden-Werte der neuen Energieverbrauchskennzeichnung können folglich nicht mit denen auf alten Labels verglichen werden.

Neuer QR-Code auf Energielabel verschafft Zugang zur Onlinedatenbank

Eine Datenbank zur technischen Registrierung von Produkten sowie ein öffentliches Informationssystem ergänzen die gedruckten Energieeffizienzkategorien. Etiketten von Produkten enthalten einen QR-Code, der Verbrauchern den Zugriff auf diese Onlinedatenbank erlaubt. Das soll es erleichtern, den Stromverbrauch von Haushaltsgeräten online zu vergleichen.

Neue Anforderungen auch durch entsprechende Ökodesign-Verordnungen

Zusätzlich zu den neuen Vorschriften über die Energieverbrauchskennzeichnung sind am 01.03.2021 auch die zugehörigen Ökodesign-Verordnungen in Kraft getreten. Sie legen u.a. aktualisierte Mindestanforderungen an die Effizienz fest und stärken die Verbraucherrechte in Bezug auf die Reparatur von Produkten. Hersteller oder Importeure sind nun verpflichtet, wichtige Ersatzteile für einen Zeitraum von mindestens sieben bis zehn Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells in der EU zur Verfügung zu stellen.

Autor*in: WEKA Redaktion