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Prüfprotokoll: Prüfungen rechtssicher dokumentieren

Prüfprotokolle sind mehr als Pflichtdokumente: Wer elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüft, muss die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentieren. Warum das im Schadensfall entscheidend ist.

Mit einem Prüfprotokoll elektrische Prüfungen rechtssicher dokumentieren

Vom Akkuschrauber bis zur Zentralstaubsauganlage: Für jedes gewerblich genutzte elektrische Betriebsmittel und jede elektrische Anlage besteht die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung. Ebenso wichtig ist die Dokumentation der Prüfergebnisse. Ein ordnungsgemäß geführtes Prüfprotokoll kann im Schadensfall entscheidend sein. Doch welche Anforderungen sind dabei zu beachten?

Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 und Betriebssicherheitsverordnung

Elektrischer Strom birgt erhebliche Gefahren. Deshalb schreiben der Gesetzgeber und die Unfallversicherungsträger regelmäßige Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vor. Die rechtliche Grundlage ergibt sich insbesondere aus der Betriebssicherheitsverordnung sowie aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.

Darüber hinaus finden sich Prüfpflichten auch in weiteren Regelwerken, etwa im Produktsicherheitsrecht, im Energiewirtschaftsrecht sowie in den Landesbauordnungen.

Nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer sicherzustellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, und zwar:

  • vor der ersten Inbetriebnahme,
  • nach Änderungen oder Instandsetzungen vor der Wiederinbetriebnahme sowie
  • in festgelegten Zeitabständen.

Die Prüfungen sind durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchzuführen.

Warum Prüfprotokolle mehr sind als reine Formalität

Während die Prüfpflicht klar geregelt ist, bleiben die Vorschriften zur Dokumentation der Prüfungen offen. Vorgaben dazu, wie ein Prüfbuch oder Prüfprotokoll im Einzelnen auszusehen hat, werden nicht konkret festgelegt.

Dennoch kommt der Dokumentation eine zentrale Bedeutung zu. Ein Prüfprotokoll ist kein bloßer Verwaltungsakt, sondern erfüllt eine wichtige Beweisfunktion. Es zeigt, dass der Betreiber seiner Organisations‑ und Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Prüfprotokoll als Beweis im Schadensfall

Kommt es zu einem elektrischen Unfall oder zu einem Brand, wird regelmäßig geprüft, ob die erforderlichen Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert wurden. Ein nachvollziehbar geführtes Prüfprotokoll kann dabei als Nachweis dienen, dass die Prüfpflichten eingehalten wurden.

Fehlt eine entsprechende Dokumentation oder ist sie lückenhaft, kann dies erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben – etwa im Hinblick auf Versicherungsleistungen oder mögliche Haftungsansprüche.

Form eines Prüfprotokolls nicht vorgegeben

Wie die Prüfung dokumentiert wird, bleibt den Verantwortlichen überlassen. Vorschriften beschränken sich auf die Forderung, dass die Prüfung geeignet dokumentiert wird. Weder bestimmte Formulare noch ein bestimmtes Medium sind vorgeschrieben.

Zulässig sind unter anderem:

  • schriftliche Protokolle
  • elektronische Dokumentationen
  • PC‑gestützte Prüfverfahren

Unabhängig von der gewählten Form empfiehlt es sich, relevante Messwerte festzuhalten und die Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren.

Was ein Prüfprotokoll leisten muss

Entscheidend ist, dass im Bedarfsfall jederzeit nachvollzogen werden kann:

  • welches Betriebsmittel oder welche Anlage geprüft wurde,
  • wann die Prüfung durchgeführt wurde,
  • wer die Prüfung vorgenommen hat,
  • nach welchen Kriterien und mit welchem Ergebnis geprüft wurde.

Nur so kann das Prüfprotokoll seine Funktion als rechtssicherer Nachweis erfüllen.

Autor*in: WEKA Redaktion

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