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Instandhaltung in der Elektrotechnik: Gesetzliche Grundlagen

Stillstände vermeiden, Sicherheit gewährleisten, Haftungsrisiken reduzieren – Instandhaltung spielt in der Elektrotechnik eine zentrale Rolle. Doch welche gesetzlichen und normativen Vorgaben müssen Betreiber und Elektrofachkräfte tatsächlich beachten? Der Beitrag zeigt, wie sich die Instandhaltungspflichten aus Gesetzen, DGUV-Vorschriften und DIN-VDE-Normen ableiten.

Die Instandhaltung in der Elektrotechnik ist gesetzlich geregelt.

Der Begriff der Instandhaltung hat in den letzten Jahrzehnten erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit steigender Komplexität technischer Anlagen haben sich sowohl der Arbeitsbereich als auch die Anforderungen an das eingesetzte Personal deutlich erweitert. Für die Instandhaltung elektrischer Anlagen gilt eine Vielzahl gesetzlicher und normativer Vorgaben, die den sicheren Betrieb gewährleisten sollen.

Allgemeine gesetzliche Regelung zur Instandhaltung

Die Instandhaltung in der Elektrotechnik beruht auf der allgemeinen gesetzlichen Verpflichtung, technische Anlagen während ihres gesamten Lebenszyklus in einem sicheren und funktionsfähigen Zustand zu erhalten.

In der DIN 31051:2019-06 „Grundlagen der Instandhaltung“ wird Instandhaltung definiert als:

„Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann.“

Die DIN 31051 unterscheidet vier wesentliche Bestandteile der Instandhaltung:

  • Wartung
  • Inspektion
  • Instandsetzung
  • Verbesserung

Strategien der Instandhaltung

Aus diesen Bestandteilen lassen sich unterschiedliche Instandhaltungsstrategien ableiten, insbesondere:

  • korrektive Instandhaltung (reaktiv nach Störung)
  • präventive Instandhaltung (zeit- oder nutzungsabhängig)
  • zustandsorientierte bzw. vorausschauende Instandhaltung (Predictive Maintenance)

Im Rahmen der vorausschauenden Instandhaltung werden Instandhaltungspläne auf Basis ausgewerteter Betriebs- und Zustandsdaten erstellt, z. B.:

  • Anzahl und Art von Störungen
  • Laufzeiten und Belastungsprofile
  • Kosten durch Ausfallzeiten und Ersatzteile

Moderne Instandhaltungssysteme erfordern häufig höhere Investitionen in Technik, Personal und Schulung. Sie tragen jedoch wesentlich dazu bei, die Anlagenverfügbarkeit zu erhöhen und ungeplante Stillstände zu vermeiden.

Gesetzliche Verpflichtung zur Instandhaltung in der Elektrotechnik

Neben betriebswirtschaftlichen Aspekten besteht eine klare rechtliche Verpflichtung zur Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.

Nach § 3 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel gilt:

§ 3 Grundsätze

„(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.“

Diese Verpflichtung leitet sich aus dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) ab und wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ergänzt. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Beschäftigten nur sichere Arbeitsmittel und Anlagen bereitzustellen und trägt hierfür die Verantwortung.

Die notwendige Qualifikation des elektrotechnischen Personals ist in der DIN VDE 1000-10 geregelt, unter anderem für die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK).

Energiewirtschaftsgesetz und anerkannte Regeln der Technik

Zusätzlich ergibt sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Verpflichtung zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Nach § 49 EnWG gilt:

Die technische Sicherheit von Energieanlagen ist gewährleistet, wenn die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.

Für elektrische Anlagen wird die Einhaltung dieser Regeln vermutet, wenn das DIN-VDE-Normenwerk angewendet wird. Werden davon abweichende Lösungen eingesetzt, muss im Schadensfall nachgewiesen werden, dass diese mindestens gleichwertig sind – ein Nachweis, der in der Praxis regelmäßig schwierig ist

Instandhaltung aus normativer Sicht

Für den Betrieb und die Instandhaltung elektrischer Anlagen sind insbesondere folgende Normen maßgeblich:

Die DIN VDE 0105‑100 fordert unter anderem:

  • den ordnungsgemäßen Zustand elektrischer Anlagen
  • regelmäßige Prüfungen in geeigneten Zeitabständen
  • die Festlegung von Prüffristen unter Berücksichtigung von Nutzung, Wartung und Umgebungsbedingungen

Anforderungen an das Personal für die Instandhaltung

Beschäftigte in der Instandhaltung sind besonderen Gefährdungen ausgesetzt, unter anderem durch:

  • bewegliche Anlagenteile
  • Arbeiten in der Höhe
  • Brand‑ und Explosionsgefahren
  • Gefährdungen durch elektrischen Strom

Instandhaltungsarbeiten zählen daher zu den sicherheitskritischen Tätigkeiten. Umso wichtiger ist es, die Anforderungen der Elektrosicherheit konsequent einzuhalten und nur ausreichend qualifiziertes Personal einzusetzen.

Fazit

Die Instandhaltung elektrischer Anlagen ist eine zentrale Betreiberpflicht mit unmittelbarer haftungsrechtlicher Bedeutung. Werden Instandhaltungs‑ und Prüfanforderungen aus Gesetzen, DGUV‑Vorschriften und DIN‑VDE‑Normen nicht oder nur unzureichend umgesetzt, drohen im Schadensfall nicht nur versicherungsrechtliche Probleme, sondern auch zivil‑ und strafrechtliche Konsequenzen für Unternehmer und verantwortliche Personen.

Eine normkonforme, dokumentierte und durch qualifiziertes Personal durchgeführte Instandhaltung ist daher unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren und die sichere Bereitstellung elektrischer Anlagen rechtssicher nachweisen zu können.

Autor*innen: WEKA Redaktion,

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