DIN VDE 0100-715: Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen
Unter Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen versteht man Beleuchtungsanlagen, die Stromquellen mit einer maximalen Bemessungsspannung von 50 Volt Wechsel- oder 120 Volt Gleichspannung besitzen. Diese Spannungsgrenzen gelten im Allgemeinen für einen erwachsenen gesunden Menschen als unbedenklich.
Zuletzt aktualisiert am: 3. Februar 2026

Geltungsbereich der Norm
Die DIN VDE 0100-715 trägt den Titel „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-715: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen“. Die Norm stellt ergänzende und spezielle Anforderungen, die für die Elektrosicherheit von Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen anzuwenden sind. Teil 715 gilt nur in Verbindung mit den übrigen Teilen der Normenreihe DIN VDE 0100.
Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen – Begriff
Normativ besteht ein Kleinspannungsbeleuchtungssystem aus diesen Elementen:
- Leuchtmittel (z.B. LED-Module oder Glühlampen)
- Transformator oder Konverter zur Erzeugung der Kleinspannung
- elektrische Leiter zum Transport der elektrischen Energie zu den Leuchtmitteln (z.B. isolierte Spannseile oder Leiter)
- Leuchten zur Aufnahme der Leuchtmittel
- erforderliche elektrische und mechanische Verbinder sowie Befestigungselemente
Schutzmaßnahmen für Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen
Die einzige zulässige elektrotechnische Schutzmaßnahme für Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen ist der Schutz durch Kleinspannung mittels SELV (Safety Extra Low Voltage).
Bei solchen Anlagen werden aus Designgründen teilweise blanke Leiter ohne Isolierung verwendet. In diesen Fällen darf die Bemessungsspannung 25 Volt Wechsel- bzw. 60 Volt Gleichspannung nicht überschreiten.
Die eingesetzten Leuchten von Kleinspannungsbeleuchtungssystemen müssen Betriebsmittel der Schutzklasse III sein.
Stromquellen von Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen
Als Stromquellen dürfen ausschließlich diese verwendet werden:
- Sicherheitstransformatoren oder
- Konverter mit sicherer Trennung
Ein Konverter wird umgangssprachlich auch als „elektronischer Transformator“ oder „Schaltnetzteil“ bezeichnet. Er ist ein elektronisches Betriebsmittel, das zwischen der Spannungsversorgung des Netzes (Eingangsseite z.B. 230 Volt) und der Leuchte (Ausgangsseite z.B. 12 Volt) geschaltet wird.
Die verwendeten Sicherheitstransformatoren müssen den Anforderungen dieser Norm entsprechen: DIN EN 61558-2-6 (VDE 0570-2-6):2010-04 „Sicherheit von Transformatoren, Drosseln, Netzgeräten und dergleichen für Versorgungsspannungen bis 1 100 V – Teil 2-6: Besondere Anforderungen und Prüfungen an Sicherheitstransformatoren und Netzgeräte, die Sicherheitstransformatoren enthalten“.
Parallelschaltung von Stromquellen
In der Praxis kommt es vor, dass die Leistung einer Stromquelle nicht ausreicht, um zusätzliche Leuchten zu versorgen. Die Norm erlaubt hier das Parallelschalten von Transformatoren auf der Sekundärseite (Kleinspannungs-/Leuchtenseite) unter diesen Voraussetzungen:
- Die Transformatoren müssen vollständig gleiche elektrische Eigenschaften aufweisen und
- auch auf der Primärseite (Niederspannungs-/Netzseite) parallel geschaltet sein.
Das Parallelschalten von Konvertern ist hingegen nicht zulässig, da deren Frequenz und Phasenlage nicht synchron sind. Soll die Leistung erhöht werden, muss der Konverter entsprechend ausgetauscht werden.
Vermeidung von Gefahren durch Kurzschlüsse
Bei Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen mit blanken Leitern besteht trotz der geringen Spannung eine erhöhte Brandgefahr. Bei einem Kurzschluss können Ströme auftreten, die zu einer unzulässigen Erwärmung führen.
Werden beide Leiter sekundärseitig blank ausgeführt, müssen daher zusätzliche Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Normativ stehen dafür drei Varianten zur Auswahl:
- Beschränkung der Leistung des Transformators oder Konverters auf maximal 200 VA
- Einsatz eines Kleinspannungsbeleuchtungssystems nach DIN EN IEC 60598-2-23 (VDE 0711-2-23)
- Verwendung einer besonderen, fehlersicheren Schutzeinrichtung
Eine Schutzeinrichtung gilt als fehlersicher, wenn sie bei einem anormalen Betriebszustand den Stromfluss zuverlässig unterbricht. Dies kann entweder durch das automatische Abschalten des Stromkreises oder dadurch erfolgen, dass sich die Schutzeinrichtung selbst dauerhaft außer Betrieb setzt, sodass keine gefährliche Energie mehr abgegeben werden kann.
In der Praxis überwachen solche Einrichtungen kontinuierlich den Leistungsbedarf der angeschlossenen Leuchten und schalten die Stromversorgung bei unzulässigen Abweichungen selbsttätig ab.
Fazit
Die DIN VDE 0100-715 stellt klare Anforderungen an die sichere Auswahl und Errichtung von Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen. Entscheidend sind die ausschließliche Verwendung von SELV, geeignete Stromquellen mit sicherer Trennung sowie zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Verwendung blanker Leiter. Wer diese Vorgaben konsequent umsetzt, minimiert Brand und Unfallrisiken und stellt eine normkonforme und zuverlässige Beleuchtungsanlage sicher.