23.01.2018

Warum ein Speditionsvertrag den Einkauf herausfordert

Sind Güter von A nach B zu versenden, kommt der Spediteur zum Einsatz. Er organisiert den Versand und oft kümmert er sich auch um die Begleitpapiere sowie die nötigen Dokumente. Für diesen Service erhält er die dafür vereinbarte Vergütung. Wie ist solch ein Speditionsvertrag rechtlich einzuordnen? Und worauf sollten Einkäufer bei Speditionsverträgen genau achten?

Der Speditionsvertrag in der Beschaffung

Speditionsvertrag: Das ist für Einkäufer wissenswert

Für den Speditionsvertrag ist im folgenden Fall der Paragraph 453 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwenden:

  • Für der Speditionsvertrag gilt deutsches Recht.
  • Zum Betrieb des gewerblichen Unternehmens des Spediteurs gehört es, die Versendung zu besorgen.

Der Speditionsvertrag kann formfrei geschlossen werden.

Der Speditionsvertrag hängt eng mit dem Frachtvertrag zusammen. Dieser ist in § 407 HGB geregelt.

Unterschied zwischen Frachtführer und Spediteur

  • Der Frachtführer ist verpflichtet, das Frachtgut zu befördern.
  • Der Spediteur hingegen kümmert sich um die Besorgung des Transports und organisiert ihn für den Auftraggeber.

Wenn nötig, dann wählt der Spediteur auch geeignete Frachtführer aus und beauftragt sie. Er hat aber nicht die Pflicht, selbst das zu versendende Gut zu befördern.

Viele Unternehmen arbeiten jedoch nicht nur als Spediteur, sondern lagern und befördern das Versandgut in eigener Verantwortung. Bei diesen „gemischten Betrieben“ entscheiden dann die übernommenen Pflichten darüber, wie die geschuldete Leistung rechtlich einzuordnen ist.

Die Vergütung ist nach § 456 HGB fällig, wenn das Gut dem Frachtführer oder Verfrachter übergeben worden ist.

Speditionsvertrag: Haftung des Spediteurs

In § 461 HGB ist die Haftung des Spediteurs geregelt. Nach § 462 HGB haftet er für das Handeln und Unterlassen seiner Leute wie für sein eigenes. Setzt der Spediteur Dritte wie einen „Unterspediteur“ ein, um die von ihm übernommenen Pflichten zu erfüllen, haftet er im Außenverhältnis auch für ihr Verschulden wie für sein eigenes.

Das gilt auch, wenn er sie eingeschaltet hat, weil ihm selbst das nötige Know-how fehlt – zum Beispiel beim internationalen Versand –  und er sich gerade deswegen von ihnen unterstützen lässt.

Tipp

Ganz aktuell erhalten Sie noch mehr Tipps und Hinweise zum Speditionsvertrag im Rechtshandbuch Einkauf. Dort finden Sie auch alle anderen Rechtsthemen für den Einkauf.

Autor*in: Claudia Zwilling-Pinna (Juristin und Herausgeberin des Rechtshandbuchs)