15.11.2019

Wartungsvertrag, Instandhaltungsvertrag, Servicevertrag, Inspektionsvertrag

Der Einkäufer einer Kunststoffspritzerei hat mit dem Hersteller einer Spritzgießmaschine einen Wartungsvertrag geschlossen. Dieser hat die Form des angebotenen Servicevertrags „Rundum-sorglos-Paket“. Nach den blumigen Ausführungen seines Vertragspartners erwartet er einen reibungslosen Betrieb. Der Hersteller soll dafür sorgen, dass die Maschine betriebsbereit bleibt. Dazu gehört für den Einkäufer auch der kostenlose Ersatz von Verschleißteilen.

Im Wartungsvertrag geht es darum, Begriffe ganz genau zu definieren.

Was verbirgt sich hinter einem Wartungsvertrag – auch Instandhaltungs-, Service- oder Inspektionsvertrag genannt?

Als die Maschine streikt, ruft der Einkäufer den Servicetechniker der Maschinenbaufirma. Der kommt schnell und tauscht ein defektes Teil aus. Der Betrieb kann weiter gehen. Alles bestens. Dann folgt die böse Überraschung: Der Hersteller schickt eine gesalzene Rechnung für das ausgetauschte Teil. Erbost ruft der Einkäufer den Hersteller an. Der verweist darauf, dass der Wartungsvertrag zwar den Ein- und Ausbau der zu ersetzenden Teile umfasst, die Ersatzteile aber getrennt in Rechnung gestellt werden.

Wartungsvertrag: Begriffe genau definieren!

Praxistipp

Vertragsparteien arbeiten zwar mit denselben Begriffen – wie z.B. mit dem Wort „Wartung“ – verstehen darunter aber oft etwas anderes. Missverständnisse lassen sich vermeiden, wenn die verwendeten Begriffe vor Vertragsschluss des Wartungsvertrags im Detail definiert werden.

Im Wartungsvertrag sollte ganz genau festgelegt sein:

  • Welche Leistung wird von der vereinbarten Vergütung umfasst und welche nicht?
  • Ist die Leistung in einer bestimmten Art auszuführen?
  • Wenn ja, wie?
  • Sind Vorbereitungsmaßnahmen, Fahrzeiten, Geräte und Ersatzteile, die gestellt werden müssen, gesondert zu vergüten?
  • Wenn ja, in welcher Höhe?

Definieren Sie auch den Vertragstypen

Da ein solcher Wartungs-, Instandhaltungs-, Service- oder Inspektionsvertrag im Gesetz nicht als eigener Vertragstyp mit bestimmten Rechten und Pflichten erfasst ist, muss zudem noch überlegt werden, um welchen Vertragstypen es sich im Einzelfall handelt.

Handelt es sich um einen Werk- oder um einen Dienstvertrag? Aber Achtung! Sind die Ersatzteile, die im Rahmen der Wartung bezogen wurden, getrennt zu bezahlen, kann es sich dabei auch um einen Kaufvertrag handeln.

Haben die Vertragsparteien einen Leistungserfolg gar nicht oder lückenhaft vereinbart, vermischen sich verschiedene Vertragselemente, ist der inhaltliche Schwerpunkt des Wartungsvertrags festzustellen. Das ist in der Praxis gar nicht so einfach.

Autor*in: Claudia Zwilling-Pinna (Juristin und Herausgeberin des Rechtshandbuchs)