24.11.2023

Wärmewende mit Plan

Für die kommenden Jahrzehnte steht Deutschlands klimaneutrale Wärmeversorgung ganz oben auf der Agenda, was auch für die Kommunen ein wichtiges Ziel ist. Maßgeblich dafür ist ein die Wärmeplanung als zentrale Grundlage. Erst wenn ein Wärmeplan in einer Kommune vorliegt, sollen die Vorgaben für Heizungsanlagen der Gebäudeeigentümer greifen. Zum 1. Januar 2024 werden mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und dem geplanten Wärmeplanungsgesetz die Weichen dafür gestellt, ein wichtiger Schritt, um den Wärmesektor in Deutschland zur Klimaneutralität zu führen.

Dr. Bernhard Gmehling, Oberbürgermeister von Neuburg an der Donau, schätzt die Rolle der Kommunen als zentral ein: „Die Kommunen nehmen bei der Wärmewende eine Schlüsselrolle ein, für die die erforderlichen planerischen, infrastrukturellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Dies betrifft die Erstellung der Wärmepläne in den kommenden Jahren, aber auch den Um- und Ausbau der Infrastruktur in den kommenden Jahrzenten.“ Erfahrungen aus Vorreiter-Kommunen in der Wärmeplanung zeigen jedoch, dass das ein aufwendiger Prozess ist, in den beispielsweise Netzbetreiber einbezogen und Gebäudedaten erhoben werden müssen. Gleichzeitig müssen die Verantwortlichen in den Kommunen mit dem notwendigen Wissen zur Wärmeplanung versorgt werden.

Gmehling ist besorgt, dass durch zu kurze und starre Fristen die Erstellung der Wärmepläne nicht für alle Kommunen leistbar sei. Deshalb sollten die Fristen zur Vorlage der Pläne für große Kommunen auf das Ende des Jahres 2026 und für kleinere Kommunen auf das Ende des Jahres 2028 verlängert werden. Für Gemeinden unter 20.000 Einwohnern müsse zudem ein vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung gelten, um eine praxisgerechte und unbürokratische Umsetzung zu gewährleisten. Außerdem gelte es, die Ausgestaltung der anstehenden Bundesregelung in Landesgesetzen zeitnah voranzutreiben. „Es muss sichergestellt werden, dass die Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung unter dem Gesichtspunkt der Konnexität vorbehaltlos finanziell ausgeglichen wird und in der Folge der notwendige Aus- und Umbau der Versorgungsinfrastrukturen massiv und nachhaltig durch Förderprogramme unterstützt wird“, betonte Gmehling.

Das Wärmeplanungsgesetz müsse dazu mit einem Fördergesetz für die Infrastruktur verknüpft werden. Die Dekarbonisierung der Wärmeinfrastruktur ist eine Transformationsaufgabe für Generationen und erfordert einen Investitionsaufwand, der bereits mit dem Wiederaufbau Deutschlands verglichen wurde: Wärmenetze müssen geplant und ausgebaut werden, Energienetze ertüchtigt, Wärmeerzeugungs- und Speicheranlagen ausgebaut werden. Hinzu kommen die energetische Sanierung und der Umbau von Gebäuden und Quartieren. Schließlich muss dort, wo Wasserstoff keine Anwendung findet, über die Zukunft und Finanzierung der Gasnetzinfrastruktur gesprochen werden.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)