Deutlicher Neubaubedarf bis 2030
Einen großen Bedarf an Neubauten sieht das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), das am 20. März 2025 die Wohnungsbedarfsprognose bis 2030 vorgelegt hat. Diese geht davon aus, dass auch zukünftig mit rund 320.000 Wohneinheiten jährlich von steigenden Neubaubedarfen ausgegangen wird, die sich jedoch regional unterschiedlich verteilen.
Zuletzt aktualisiert am: 16. Mai 2025

Ein Großteil der Bedarfe ist demografisch bedingt: durch die weiterhin steigende Zahl der Haushalte und deren Nachfrageverhalten. Aber auch Ersatz- und der Nachholbedarf fordern mehr Wohnraum. Besonders hoch wird der Bedarf in den kommenden Jahren für kleinere, aber auch für große Wohnungen für Familien und Eigenheime ausfallen, so die Ergebnisse der Prognose.
Mit der BBSR-Wohnungsbedarfsprognose sollen die zukünftige Wohnungsnachfrage und damit die Wohnungsneubaubedarfe eingeschätzt und regional differenziert abgebildet werden. Die Prognose basiert auf den Zahlen der Vergangenheit und bezieht aktuelle Entwicklungen ein, wie beispielsweise die demografische Entwicklung oder die Bautätigkeit. So macht der demografische Zusatzbedarf mit etwa 160.000 Wohneinheiten eine wesentliche Größe des Wohnungsbedarfs aus. 110.000 neue Wohnungen müssen entsprechend der Prognose des BBSR bis 2030 jährlich als Ersatz für nicht mehr bewohnbaren Wohnraum neu geschaffen werden. Dies ist der sogenannte Ersatzbedarf aufgrund der begrenzten Lebensdauer von Gebäuden. Darüber hinaus besteht deutlicher Nachholbedarf wegen unzureichender Bautätigkeit in den vergangenen Jahren. Das BBSR geht hier von jährlich rund 60.000 neuen Wohneinheiten aus. Weitere Ergebnisse besagen, dass Leerstände in nachfrageschwächeren Regionen den Neubaubedarf um rund 10.000 Wohneinheiten pro Jahr reduzieren. Insgesamt standen in Deutschland im Jahr 2022 knapp zwei Millionen Wohnungen leer. Rechnerisch wäre etwa die Hälfte des Leerstands in Deutschland kurzfristig bezugsfähig.
Auch die kommunalen Spitzenvertreter haben sich zur Prognose geäußert. In einer Anmerkung des DStGB heißt es, dass die aktuelle Wohnungsprognose einmal mehr den dringenden Bedarf an neuem und bezahlbarem Wohnraum verdeutliche. Um die benötigten 320.000 Wohnungen jährlich errichten zu können, müsse das Hauptaugenmerk auf der Schaffung von Rahmenbedingungen liegen, die einen zügigen Neubau von bezahlbarem Wohnraum unterstützten. Neben einer deutlichen Reduzierung der Baukosten und einem damit verbundenen Abbau von unnötigen Standards und Regulierungen (z.B. Gebäudetyp E) müssten u.a. die Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt sowie die Baulandmobilisierung der Kommunen weiter flexibilisiert werden. Beispielhaft sei auf das Instrument der kommunalen Vorkaufsrechte verwiesen. Angesichts der weiter schrumpfenden Menge geförderten Wohnraums sei es zudem erforderlich, die Bundesförderung für den sozialen Wohnungsbau auf einem hohen Niveau zu verstetigen bzw. weiter auszubauen und eine entsprechende Kofinanzierung der Länder sicherzustellen.
Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy hat hierzu in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung auf eine weitere Problematik hingewiesen. In jeder Stadt gebe es zwei Gruppen von Mietern: Einmal ältere Menschen, die in sehr großen Wohnungen leben, und daneben meist junge Familien, die eingeengt leben müssen. Hier könnte die Idee vom Wohnungstausch hilfreich sein, gerade in Städten, wo es an freien Wohnungen mangelt. Allerdings sei die Praxis schwieriger. Beide Seiten müssten sich für einen konkreten Wohnungstausch begeistern. Da muss vieles zusammenkommen: Das soziale Umfeld und die Nachbarschaften seien wichtig und natürlich sollte die Ausstattung passen. Und weil Mietverträge neu geschlossen werden müssten, kämen auch die Interessen der Vermieter ins Spiel.